Vor dem Gesetz, so fordert es unser Grundgesetz, sind alle Bürger und Bürgerinnen gleich. Im Grundgesetz heißt es: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe oder der Religion eines Menschen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob jemand aus einer armen oder reichen Familie stammt, ob er oder sie aus dem Norden oder Süden oder sonst einem Landesteil kommt. Alle Bürger sollen vielmehr die gleichen Chancen bekommen, möglichst viel aus ihrem Leben zu machen. Kinder und Jugendliche sollen deshalb in der Schule und der Ausbildung die gleichen Bildungsmöglichkeiten erhalten, um später einen Beruf zu finden. Sie sollen so gefördert werden, wie sie es von ihren persönlichen Voraussetzungen her benötigen. Durch die Chancengleichheit will man auch auszugleichen, dass es Kinder und Jugendliche gibt, die durch die schlechte Einkommenssituation ihrer Eltern im Nachteil sind. Chancengleichheit wurde bereits in der Aufklärung am Ende des 17. Jahrhunderts gefordert. Sie findet sich in der Allgemeinen Erklärung der UNO und den Grundrechtstexten der Verfassungen der westlichen Demokratien.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid