|
Ehrenamt Ehrenmal Eid Ein-Euro-Job Einbürgerung Einigungsvertrag Einkommenssteuer Einwohnermeldeamt Elterngeld Embargo Emigration Emission / Emissionshandel Energiepolitik Enquête Entfernungspauschale Entnazifizierung Entwicklungsländer / Entwicklungshilfe Entwicklungspolitik Epidemie Erkennungsdienstliche Behandlung Ermittler Erneuerbare Energie Erster Weltkrieg Erziehungsberechtigte Ethik Ethnische "Säuberung" EU: Außenminister/in der Europäischen Union EU: Erweiterung EU: Europäische Kommission EU: Europäische Union EU: Europäische Zentralbank EU: Europäischer Gerichtshof EU: Europäischer Rat EU: Europäischer Rechnungshof EU: Europäisches Parlament EU: Präsident/in des Europäischen Rates EU: Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) Euro Eurobonds Europa Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Europarat Europarecht Europol Euthanasie Ewigkeitsklausel Exekutive Exil Extremismus Einwohnermeldeamt
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Pflicht, die Behörden über bestimmte Tatsachen und Ereignisse in seinem Leben zu informieren. Wenn man beispielsweise umzieht, muss man das dem Meldeamt seines neuen Wohnortes innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen. Auch wenn man einen Kinderausweis, einen Personalausweis oder Reisepass braucht, muss man diesen beim Einwohnermeldeamt beantragen. Das Amt ist zudem zuständig, wenn es um Namensänderungen, amtliche Beglaubigungen von Dokumenten, Anträge für Aufenthaltsgenehmigungen, Lohnsteuerkarten, Führungszeugnisse, Hundeanmeldungen und zahlreiche andere Dinge geht.
Seit einigen Jahren gibt es in vielen Städten und Gemeinden sogenannte Bürgerämter. Hier können die Menschen alle Dinge erledigen, für die die Gemeinden zuständig sind. Dort gibt es dann nicht nur das Einwohnermeldeamt, sondern zum Beispiel auch die Musikschule oder die Stelle, wo man Anträge auf Schülermonatskarten stellen kann. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |