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Ende September 2006 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Elterngeld. Elterngeld wird vom Staat bezahlt, wenn ein Elternteil, also Mutter oder Vater, nach der Geburt eines Kindes die Arbeitszeit im Beruf verringert oder zeitweise ganz aufhört zu arbeiten, um sich um das Kind zu kümmern.
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© AP Photos
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