|
Ehrenamt Ehrenmal Eid Ein-Euro-Job Einbürgerung Einigungsvertrag Einkommenssteuer Einwohnermeldeamt Elterngeld Embargo Emigration Emission / Emissionshandel Energiepolitik Enquête Entfernungspauschale Entnazifizierung Entwicklungsländer / Entwicklungshilfe Entwicklungspolitik Epidemie Erkennungsdienstliche Behandlung Ermittler Erneuerbare Energie Erster Weltkrieg Erziehungsberechtigte Ethik Ethnische "Säuberung" EU: Außenminister/in der Europäischen Union EU: Erweiterung EU: Europäische Kommission EU: Europäische Union EU: Europäische Zentralbank EU: Europäischer Gerichtshof EU: Europäischer Rat EU: Europäischer Rechnungshof EU: Europäisches Parlament EU: Präsident/in des Europäischen Rates EU: Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) Euro Eurobonds Europa Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Europarat Europarecht Europol Euthanasie Ewigkeitsklausel Exekutive Exil Extremismus Pendlerpauschale
Dies ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Geldsumme, die ein Arbeitnehmer für seine Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstelle in der Steuererklärung angeben kann. (Offiziell spricht man von "Entfernungspauschale"). Das bedeutet, dass er in seiner Steuererklärung diesen Betrag von der Gesamtsumme, die er zu versteuern hat, abziehen kann. Die Pendlerpauschale ist also eine steuerliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Alle Arbeitnehmer können sie geltend machen. Es ist egal, mit welchem Fahrzeug oder öffentlichem Verkehrsmittel jemand zur Arbeit fährt. Für die gesamte Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstelle können Pendler die Pendlerpauschale beantragen. Allerdings wird dabei nur die einfache Entfernung berücksichtigt, Hin-
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |