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Manche von euch werden sicher schon kleine Jobs in den Ferien gehabt haben, um das Taschengeld aufzubessern oder sich einen speziellen Wunsch zu erfüllen. Bei solchen Jobs gibt es feste Regeln, die man beachten muss.
Grundsätzlich gilt, dass die Beschäftigung von Kindern in Deutschland verboten ist (Kinder sind laut Gesetz alle, die das 14. Lebensjahr noch nicht beendet haben). Jugendliche ab 15 Jahren dürfen arbeiten, allerdings nur mit Einschränkungen, die im Jugendarbeitsschutzrecht festgelegt sind. In diesem Gesetz steht unter anderem, wie lange die Jugendlichen täglich arbeiten dürfen (die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen) oder auch wieviele Pausen es geben muss. Für zeitlich begrenzte Ferienjobs zum Beispiel als Zeitungsausträgerin oder Aushilfe in Gaststätten, Bäckereien oder bei Konzerten oder Open- Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid FAQ / Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")
Ihr habt ja geschrieben das ich zu jung bin und wenn ich älter werde also 16 oder so ?
Braucht man dann ein Babysitterpass ? Antwort der Redaktion:
Hallo Anna =), ein Babysitter- Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |