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Foltern bedeutet, einen Menschen mit Absicht so lange zu quälen, bis er Informationen preisgibt oder ein Geständnis über eine Tat ablegt, die er tatsächlich begangen hat oder von der man annimmt, dass er sie begangen hat.
In Deutschland war das Foltern im späten Mittelalter erlaubt, um aus Verdächtigen die vermeintliche Wahrheit herauszupressen. Unter den grausamen Qualen durch Feuer, durch Daumenschrauben, auf der Streckbank und durch viele andere unmenschliche Methoden und Foltergeräte gestanden die Gefangenen meist alles, was die Folterknechte von ihnen wissen wollten. Auch noch bei den sogenannten Hexenprozessen im 16. und 17. Jahrhundert wurden diese furchtbaren Verhörmethoden eingesetzt. Heute ist der Einsatz von Folter in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (Artikel 5) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verboten. Auch in Deutschland ist Foltern ausdrücklich verboten. ![]()
Ein irakischer Mann zeigt die Wunden, die ihm durch Folter zugefügt wurden.
© Privat Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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