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Wie entsteht ein Gesetz?
Stefan Eling 1. Schritt: Die Gesetzesinitiative Wie entsteht ein Gesetz? Kann ich einfach als normaler Bürger an die Regierung schreiben und zum Beispiel ein Gesetz verlangen, damit ich nicht so viele Jahre zur Schule gehen muss? Und wird dieses Gesetz dann gemacht? So einfach ist es natürlich nicht. Es gibt genaue Vorschriften, wie es zu einem Gesetz kommt. Das kann manchmal ziemlich lange dauern und auch kompliziert sein. In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages eine sogenannte "Gesetzesinitiative" starten, also den ersten Schritt tun, damit ein Gesetz entsteht. Wünscht die Regierung beispielsweise ein neues Gesetz zur Einführung von Mautgebühren auf Autobahnen, dann macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag. Möchte der Bundesrat, dass ein bestimmtes Gesetz gemacht wird, dann gibt er einen Gesetzentwurf zuerst an die Regierung. Danach kommt der Entwurf in den Bundestag. Ein einzelner Bürger, der ein neues Gesetz für notwendig hält, kann selbst keinen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Er müsste vielmehr einen Bundestagsabgeordneten davon überzeugen, dass dieses Gesetz notwendig ist. Dieser Abgeordnete muss dann noch weitere Mitglieder des Bundestages (derzeit mindestens 30) suchen, die mit ihm zusammen diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zur weiteren Beratung vorlegen. 2. Schritt: Die Beratung Liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor, dann finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man auch "Lesungen". In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Dann wird der Gesetzentwurf zur genaueren Überprüfung an einen speziellen Ausschuss des Bundestages geleitet. Dort werden Einzelheiten beraten und Sachverständige befragt. In der 2. Lesung im Parlament berichten die Mitglieder des Ausschusses über die Ergebnisse ihrer Sitzung und was die Experten zu dem neuen Gesetz gesagt haben. Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen. 3. Schritt: Die Beschlussfassung In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. Das Für und Wider wird erörtert, vielleicht gibt es weitere Änderungen. Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz "verabschiedet". In besonderen Fällen braucht ein Gesetz aber die Zustimmung von mehr Abgeordneten. So müssen z. B. zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages für ein Gesetz sein, das die Verfassung ändert. Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob ein sogenanntes Zustimmungsgesetz oder ein sogenanntes Einspruchsgesetz vorliegt. 1. Zustimmungsgesetze werden – wie es die Bezeichnung nahelegt – erst gültig, wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Dazu gehören alle Gesetze, die die Angelegenheiten der Bundesländer besonders betreffen. Aber auch Gesetze, die unser Grundgesetz ändern, oder Verträge mit anderen Staaten gehören dazu. Was aber passiert, wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt? Ist es damit endgültig gescheitert? Nein. Es beginnt dann eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, die versuchen, doch noch eine Lösung zu finden. Dieser Ausschuss schlägt dem Bundestag wieder Änderungen vor, über die dann erneut abgestimmt werden muss. Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft. 2. Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht. Er kann gegen die Einspruchsgesetze nur Bedenken vortragen, kann sagen, dass er ein Gesetz ablehnt. Wenn der Bundesrat tatsächlich einen Einspruch erhebt, wird das Gesetz aber nur aufgeschoben. In einer erneuten Abstimmung kann es der Bundestag doch noch beschließen. 4. Schritt: Unterzeichnung und Veröffentlichung Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, wie es unsere Verfassung vorschreibt, wird das Gesetz von der Bundeskanzlerin oder vom zuständigen Minister unterzeichnet. Dann muss noch der Bundespräsident den Gesetzestext unterschreiben (in der Fachsprache spricht man von "ausfertigen"). Veröffentlicht, also verkündet, wird das Gesetz anschließend im Bundesgesetzblatt. Erst danach tritt es in Kraft und zwar an dem Tag, der im Gesetz festgeschrieben wurde. Einige Informationen zum Gesetzgebungsverfahren findet ihr hier im Lexikon unter den Stichwörtern Bundestag, Bundesrat, Legislative, Gesetz und Vermittlungsausschuss. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid FAQ / Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")
Kann ein Bürger, wenn er die Unterstützung von anderen hat, ein Gesetz in den Bundestag einbringen? Wenn ja, was muss der Bürger tun und wie würde es dann funktionieren?
Antwort der Redaktion:
Hallo anne, Gesetze können im Bundestag nicht von einzelnen Bürgern eingebracht werden. Dazu haben wir oben einiges erklärt. Aber man kann versuchen, mit Briefen, Demonstrationen und Unterschriftenaktionen die Aufmerksamkeit eines Politikers auf das Thema zu lenken, das man für wichtig hält. Und man kann versuchen, dass die Politiker sich dann dafür einsetzen. Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |