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Jemand beschließt, seinen Posten in einem Amt aufzugeben und stattdessen ein Geschäft aufzumachen. Er wird selbstständig, arbeitet jetzt auf eigene Verantwortung, eigene Rechnung und damit auf eigenes Risiko. Er betreibt nun ein Gewerbe. Alle Handwerksbetriebe bezeichnete man früher als Gewerbebetriebe. Auch das sogenannte Kleingewerbe (kleine Geschäfte und Handel treibende Unternehmen) zählten dazu. Heute werden mit dem Begriff Gewerbe auch industrielle Unternehmen und andere größere Betriebe bezeichnet. Man spricht auch von Gewerbegebieten, wo sich viele große und kleine Unternehmen vom Autohaus bis zu Heimwerkermärkten ansiedeln können. Nach der Gewerbeordnung in Deutschland zählen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie alles, was mit Fischerei zu tun hat, nicht zum Gewerbe. Auch die sogenannten "freien" Berufe, zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten oder Künstler, betreiben kein Gewerbe.
In Deutschland hat übrigens jede Person das Recht, ein Gewerbe zu betreiben, sofern man dabei nicht gegen ein Gesetz verstößt. Dieses Recht nennt man Gewerbefreiheit. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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