Es wird unterschieden zwischen einem privaten und einem öffentlichen Haushalt. Unter einem "privaten Haushalt" versteht man mehrere Personen -
meist ist das eine Familie -
, die zusammen wirtschaften, also mit dem Geld, das verdient wird, auskommen müssen.
Der "öffentliche Haushalt" umfasst dagegen alle Einnahmen und Ausgaben eines Staates (oder einer Stadt oder Gemeinde oder eines Bundeslandes). Damit der Staat sich über das Geld, das er einnimmt und ausgeben wird, ein klares Bild machen kann, erstellt er einen sogenannten Haushaltsplan. Darin sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgelistet. Man nennt diese Zusammenstellung auch "Budget" oder "Etat". Dieser Haushaltsplan gilt für eine bestimmte Zeit, meistens ein Jahr lang. Die zu erwartenden Einnahmen sind zum Beispiel Steuern oder Gewinne aus dem Verkauf von Staatseigentum oder Erlöse aus Zinsen und sonstigen Geschäften. Den Einnahmen gegenüber stehen die notwendigen und geplanten Ausgaben, also zum Beispiel Personalkosten oder die Kosten für den Bau neuer Straßen und den Naturschutz. Man vergleicht dann die Einnahmen mit den Ausgaben und stellt fest, welche neuen Pläne (Investitionen) mit dem vorhandenen Geld verwirklicht werden können. Für den Staatshaushalt ist das Finanzministerium zuständig. Der Staatshaushalt (meistens sagt man nur "Haushalt") muss vom Parlament, dem Deutschen Bundestag, genehmigt werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid