Ein Jugendamt gibt es in allen Städten und Landkreisen. Es ist eine Behörde, die für die öffentliche Kinder-
und Jugendhilfe zuständig ist. Das Jugendamt kann angesprochen werden, wenn es Probleme in der Familie gibt, die ohne Hilfe von außen nicht gelöst werden können. Zu den Aufgaben eines Jugendamtes gehört vor allem der Schutz der Pflegekinder, die Beratung in Fragen der Heimerziehung, Hilfsangebote für Mütter und Kinder sowie die Kinder-
und Jugenderholung. Wenn es nötig ist, kann das Jugendamt zum Wohl des Kindes eingreifen.
Die Jugendämter haben auch die Aufsicht über private Tagesstätten, Kindergärten und Horte.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Wer hat das erste Kinderheim gegründet und wieso?
Antwort der Redaktion:
Hallo Doga, wer das erste Kinderheim gegründet hat, ist heute nicht mehr bekannt. Allerdings gab es bereits in der Antike Einrichtungen, die verwahrloste Kinder aufnahmen. Im Mittelalter setzten sich in Deutschland so genannte Armen- oder Waisenhäuser durch, die neben Kindern auch Alte und Kranke versorgten. Das Lübecker Waisenhaus zum Beispiel wurde 1546 gegründet und gehört zu den ältesten Einrichtungen seiner Art in Deutschland. Gegründet wurde das Waisenhaus, weil es im Winter 1546/47 eine große Hungersnot gab. Dieses Waisenhaus wurde von mehreren angesehenen Lübecker Bürgern gegründet.