|
Kabinett Kalter Krieg Kämmerer/in Kampfverbände Kandidat/in Kanzlerdemokratie Kanzlermehrheit Kapitalismus Kapitalmarkt /Geldmarkt Kartell Katastrophenschutz Kernenergie / Atomenergie Kinder- und Jugendhilfe Kinderarbeit Kinderarmut Kindergeld Kinderhandel Kinderheim / Jugendheim (Heimerziehung) Kinderhilfswerk Kinderkommission Kinderrechte / Kinderrechtskonvention Kinderschutzbund Kindersoldaten Kirchensteuer Klausurtagung /-sitzung Klima / Wetter Klonen Koalition Kodex Kollateralschaden Kolonialismus / Kolonien Kommission Kommunalwahl Kommunikation Kommunismus Kompetenz Kompromiss Konflikt Konjunktur Konkurrenz Konsens Konservatismus Konstituierende Sitzung Konsum Konto Konvention Konzentrationslager (KZ) Konzern Körperschaft Korruption Kredit Krieg Kriegsrecht Kriegsverbrechen Krise / Krisenstab Kultur Kultusministerkonferenz Kumulieren Kuratorium Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld Kriegsrecht
Das Kriegsrecht ist ein Teil des Völkerrechts. Es sind Verträge, in denen genau steht, wie sich alle Beteiligten im Krieg zu verhalten haben. Früher hat zum Beispiel der König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen. Das nannte man Kriegsfreiheit. Doch 1928 haben mehrere Staaten in Paris einen Vertrag geschlossen (den Kriegsächtungspakt) und festgelegt, dass ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Kriegsfreiheit, sondern Kriegsverbot gelten solle. Im Lauf der Zeit haben immer mehr Staaten diesen Vertrag unterschrieben. Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten.
Trotzdem entwickeln sich aus Streitigkeiten zwischen Staaten immer wieder Kriege. Das Kriegsrecht erlaubt dem angegriffenen Staat, sich zu wehren und sich zu verteidigen. Wenn ein Staat einem anderen Staat mit Krieg droht, darf der bedrohte Staat selbst einen Krieg beginnen (das nennt man dann "Präventivkrieg"). Die Regeln und Grundsätze, die während eines Krieges gelten sollen, sind unter anderem im Haager Abkommen und in der Genfer Konvention aufgeschrieben. Diese Regeln bestimmen zum Beispiel, dass Kriegsgefangene menschenwürdig behandelt werden müssen oder dass Zivilisten, also Menschen, die keine Soldaten sind, nicht gefangen genommen werden dürfen. Auch wenn viele Staaten diese Regeln offiziell anerkennen, heißt das leider nicht, dass sie sich im Kriegsfall auch immer daran halten. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |