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Eine Landesliste ist wichtig, wenn es ein Verhältniswahlrecht gibt. Beim Verhältniswahlrecht ist es entscheidend, wieviele Stimmen für eine Partei bei der Wahl abgegeben werden. Diese Stimmen werden zusammengezählt und dann wird ausgerechnet, mit wievielen Abgeordneten die Partei im Parlament vertreten ist (man sagt auch: wieviele Sitze dieser Partei im Parlament zustehen).
Jede Partei legt vor der Wahl in einer sogenannten Landesliste fest, wer für diese Partei nach der Wahl im Parlament als Abgeordneter arbeiten wird. Diese Liste nennt in einer festgelegten Reihenfolge die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Sitz im Parlament bewerben. Je weiter oben auf der Liste ein Kandidat steht, desto besser sind seine Chancen, über die Landesliste ins Parlament zu kommen. Das deutsche Wahlsystem ist ein Mischsystem aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht. Es gibt (nach dem Mehrheitswahlrecht) Abgeordnete, die in ihrem Wahlkreis direkt ins Parlament gewählt werden. Aber es gibt bei Landtagswahlen und Bundestagswahlen (nach dem Verhältniswahlrecht) auch Abgeordnete, die über die Landeslisten ins Parlament kommen. Nachdem die direkt gewählten Abgeordneten und die über die Landeslisten bestimmten Abgeordneten das neue Parlament gebildet haben, verliert die Landesliste keineswegs an Bedeutung. Sie wird dann wieder wichtig, wenn ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete vorzeitig aus dem Parlament ausscheidet. Dann dient die Landesliste als "Reserveliste". Derjenige, der ausscheidet, wird bis zur nächsten Wahl durch einen Nachrücker oder eine Nachrückerin von der Reserveliste ersetzt. Das ist zumeist derjenige, der ganz oben auf der Reserveliste steht. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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