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Magisches Viereck Magistrat Mahnmal Majestät Mandat Manifest Manipulation Marktwirtschaft Massenvernichtungs- waffen Materialismus Mausoleum Maut Mediation Medien Mehrheitsprinzip Mehrheitswahlrecht Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer Meinungsforschung / Marktforschung Meinungsfreiheit Menschenrechte Menschenwürde Merkantilismus Migration Militär Militarismus Minderheit Mindestlohn Minister/in Ministerpräsident/in Mission Misstrauensvotum Mitbestimmung Mobbing Mobilmachung Monarchie Monopol Moral Moratorium Mündigkeit Meinungsfreiheit
In Artikel 5 unseres Grundgesetzes und in der Menschenrechtserklärung der UNO ist festgelegt, dass jeder Bürger, jede Bürgerin das Grundrecht hat, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese zu äußern und zu verbreiten (in Wort, Bild oder Schrift). Dabei darf niemand unter Druck gesetzt, bedroht oder auf eine andere Weise daran gehindert werden, dieses Recht auszuüben. Die Menschen können ihre Meinung auf unterschiedliche Weise kundtun. Dazu gehören zum Beispiel Demonstrationen, das Tragen von Abzeichen oder das Kleben von Plakaten.
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© Stefan Eling
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Gütern eines freien und demokratischen Staates, denn ohne die Meinungsfreiheit ist es nicht möglich, an der Demokratie mitzuwirken. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |