Die meisten Länder besitzen Streitkräfte (Heer, Marine, Luftwaffe), um sich im Fall eines Angriffs verteidigen zu können. Früher hatte in Deutschland der Kaiser (von 1871 bis 1918) oder der Reichspräsident (von 1919 bis 1934, dann bis 1945 der Diktator Adolf Hitler) die oberste Kommandogewalt und war damit der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. In unserer Demokratie teilen sich der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und der Verteidigungsminister die Befehlsgewalt über die Streitkräfte, also über die Bundeswehr. Im Grundgesetz ist genau geregelt, wer wann die Befehls-
und Kommandogewalt besitzt: In Friedenszeiten ist es der Bundesverteidigungsminister (Artikel 65a GG). Aber sobald der Verteidigungsfall ausgerufen wird, also das Land in wirklicher Gefahr ist, übernimmt der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin den Oberbefehl über die Bundeswehr (Artikel 115b GG).
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid