Manchmal hört man den Satz: „Dafür ist aber die öffentliche Hand zuständig, sie muss das bezahlen“. Damit kann der Bau eines Bürgersteigs, einer Straße, eines neuen Kindergartens, eines Bürgerzentrums, eines Stadions gemeint sein. Nicht eine einzelne Person oder eine Firma ist dafür zuständig, sondern entweder der Staat (man spricht hier auch vom Bund), ein Bundesland oder eine Gemeinde oder auch alle zusammen. Bund, Länder und Gemeinden bilden also gemeinsam die Öffentliche Hand. Aus ihrer Kasse kommt das Geld für viele Dinge, die für das Leben der Bürgerinnen und Bürger notwendig sind und es erleichtern. Natürlich kann die Öffentliche Hand nur Geld ausgeben, wenn sie auch etwas einnimmt. Das sind zum Beispiel die Steuern, die die Bürger bezahlen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid