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Das Wort "privat" kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt "der Herrschaft beraubt", "nicht öffentlich", "persönlich" oder "vertraulich". Privates Vermögen ist also ein persönliches Vermögen (zum Beispiel Geld, Wertgegenstände, Haus, Auto). Auch der Staat besitzt Vermögen, das sogenannte öffentliche Vermögen. Das können Grundstücke sein, Industrieanlagen, Verkehrswege wie Straßen und Eisenbahnen, aber auch Goldbarren und Aktien. Entschließt sich der Staat aus bestimmten Gründen, Teile seines Vermögens an Privatpersonen, private Gesellschaften oder private Firmen zu verkaufen, so geht dieses Staatseigentum in Privatbesitz, also in nicht-
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