|
Sachverständigenrat Säkularisierung Schattenkabinett Schattenwirtschaft Schengener Abkommen Schmiergeld Schoa Schufa Schuldenschnitt Schulpflicht Schwarzarbeit Schwarzmarkt Schweinegrippe Schwellenland Sekte Senat Sicherheitskonferenz Skinheads Sklaverei / Sklavenhandel Söldner / Landsknechte Solidarität Sonnenenergie SOS-Kinderdorf Souveränität Sozialamt Soziale Frage Soziale Marktwirtschaft Sozialhilfe Sozialisation Sozialismus Sozialleistung Sozialpolitik Sozialstaat Sozialversicherung Sperrklausel Spießer Spionage / Landesverrat Staat Staatenbund Staatsaffäre Staatsangehörigkeit Staatsanleihe Staatsanwaltschaft / Staatsanwalt / Staatsanwältin Staatsbankrott Staatsgewalt Staatshaushalt / Haushalt Staatskasse Staatsquote Staatsräson Staatssekretär/in Staatsstreich / Putsch Staatsverschuldung Stabilitäts- und Wachstumspakt Stadtrat / Gemeinderat Stammtisch Stand / Stände Standesamt Statistisches Bundesamt Steuern Stiftung Stimmrecht Strafgesetzbuch (StGB) Strafmündigkeit Strafrecht Straßenkinder Streik Streitkräfte / Armee Strukturwandel Studentenbewegung / Außerparlamentarische Opposition Subsidiarität Subvention Sozialamt
Das Sozialamt gehört zu einer Stadtverwaltung. Es kümmert sich um Menschen, die nicht arbeiten können und deshalb auch kein Geld verdienen. Das können zum Beispiel kranke oder alte Menschen sein, aber auch alleinerziehende Frauen oder Männer. Diese Menschen können beim Sozialamt sogenannte Sozialhilfe beantragen. Das Amt prüft, ob die Menschen mit eigenen Mitteln ihr Leben finanzieren können. Wenn das nicht möglich ist, gibt das Sozialamt Hilfen, um das Existenzminimum der Menschen zu sichern. Es werden Kosten für Lebensunterhalt, Miete und weitere Ausgaben übernommen. Wie hoch die Gelder vom Sozialamt sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Manchmal haben die Sozialämter auch andere Namen wie zum Beispiel "Amt für Jugend und Familie" oder "Fachbereich Soziales und Wohnen". Hingewiesen sei noch darauf, dass Menschen, die arbeiten können, aber keine Arbeit finden, Arbeitslosengeld beantragen können. Dafür ist die Agentur für Arbeit zuständig und nicht das Sozialamt. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |