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Die Sozialversicherung umfasst fünf Versicherungen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind. Sie sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit, Alter, aber auch vor Einkommensverlusten bei Arbeitslosigkeit schützen: Dies sind die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Renten-
Hinter der Sozialversicherung steht der Gedanke, dass die Gemeinschaft der versicherten Arbeitnehmer/innen dem Einzelnen hilft, wenn er oder sie in Not gerät, krank oder arbeitslos wird, einen Unfall erleidet oder im Alter pflegebedürftig ist. Beamte und Beamtinnen sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sind nach einem besonderen Versorgungsrecht abgesichert. Auch Selbstständige wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder niedergelassene Ärztinnen sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen sich privat versichern. In Deutschland gab es übrigens früher als in anderen Ländern die ersten Sozialversicherungen: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Invaliden- Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid eure Fragen dazu...
können sie mir mehr erzälen?
Antwort der Redaktion:
Hallo christopher, du musst uns schon eine Frage stellen, damit wir wissen, was dich genau interessiert. Lies doch mal unseren Artikel oben und die Antworten auf eure Fragen und schreib uns dann gegebenenfalls noch ein mal, was du nicht verstanden hast. Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |