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Wenn jemand einem Staat angehört, hat er dort bestimmte Rechte und Pflichten. So darf er zum Beispiel wählen, muss sich aber auch an die Gesetze halten, Steuern zahlen und möglicherweise Wehrdienst leisten. Er ist ein Staatsbürger von Deutschland, England, Frankreich oder einem anderen Land. Er hat auch den Pass des Landes, dem er angehört.
Wie bekommt man die Staatsangehörigkeit eines Landes? In Deutschland steht das im Staatsangehörigkeitsgesetz: Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil deutsch ist (auch wenn der andere Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat). Das kann auch durch Adoption geschehen. Der Geburtsort eines Kindes spielt dabei in Deutschland, im Gegensatz zu manchen anderen Ländern, keine Rolle. Wenn die Eltern aber keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, dann erhält ein Kind, wenn es in Deutschland geboren wird, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Ausländerinnen und Ausländer können die sogenannte Einbürgerung beantragen und dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dies ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Nach Artikel 16 des deutschen Grundgesetzes kann die deutsche Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen nicht aberkannt werden. Es gibt Menschen, die mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Vater und Mutter aus unterschiedlichen Ländern stammen. Es gibt aber auch Personen, die als "staatenlos" gelten, weil sie die Voraussetzungen für eine Staatsangehörigkeit in keinem Staat erfüllen. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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