|
Sachverständigenrat Säkularisierung Schattenkabinett Schattenwirtschaft Schengener Abkommen Schmiergeld Schoa Schufa Schuldenschnitt Schulpflicht Schwarzarbeit Schwarzmarkt Schweinegrippe Schwellenland Sekte Senat Sicherheitskonferenz Skinheads Sklaverei / Sklavenhandel Söldner / Landsknechte Solidarität Sonnenenergie SOS-Kinderdorf Souveränität Sozialamt Soziale Frage Soziale Marktwirtschaft Sozialhilfe Sozialisation Sozialismus Sozialleistung Sozialpolitik Sozialstaat Sozialversicherung Sperrklausel Spießer Spionage / Landesverrat Staat Staatenbund Staatsaffäre Staatsangehörigkeit Staatsanleihe Staatsanwaltschaft / Staatsanwalt / Staatsanwältin Staatsbankrott Staatsgewalt Staatshaushalt / Haushalt Staatskasse Staatsquote Staatsräson Staatssekretär/in Staatsstreich / Putsch Staatsverschuldung Stabilitäts- und Wachstumspakt Stadtrat / Gemeinderat Stammtisch Stand / Stände Standesamt Statistisches Bundesamt Steuern Stiftung Stimmrecht Strafgesetzbuch (StGB) Strafmündigkeit Strafrecht Straßenkinder Streik Streitkräfte / Armee Strukturwandel Studentenbewegung / Außerparlamentarische Opposition Subsidiarität Subvention Staatsgewalt
Dass der Staat, in dem ich lebe, eine bestimmte Macht (Gewalt) über mich hat, versteht sich von selbst. Schließlich muss ich, wenn ich nicht vor Gericht oder gar im Gefängnis landen will, die Gesetze einhalten. Das ist Pflicht für alle Menschen, die im Staat leben, gleichgültig welche Staatsangehörigkeit sie haben. Der Staat setzt mit Hilfe der Polizei und der Gerichte die Rechtsordnung durch, denn sonst könnte jeder machen, was er will; das Chaos wäre vorprogrammiert. Der Staat hat also die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass bestimmte Dinge geschehen, dies nennt man "Staatsgewalt".
Die Staatsgewalt zeigt sich sehr anschaulich in den sogenannten Staatsgewalten, dort, wo die Macht des Staates ausgeübt und für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar wird. Es ist die Legislative (gesetzgebende Gewalt, also das Parlament), die Exekutive (ausführende Gewalt, die das umsetzt, was die Legislative beschließt) und die Judikative (rechtsprechende Gewalt). Diese Institutionen sind in der Demokratie getrennt. Das ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Macht des Staates erstreckt sich nicht nur auf seine Bewohner (das heißt Personalhoheit), sondern auch auf das Gebiet, auf dem sich der Staat befindet (Gebietshoheit). Der Staat ist souverän, er darf sein Gebiet verteidigen, fremde Staaten dürfen sich nicht in seine Angelegenheiten einmischen. Allerdings darf ein Staat nicht tun und lassen was er will, nicht unbeschränkt und willkürlich seine Gewalt ausüben. Das Völkerrecht und internationale Verträge verhindern das nach außen. Die Herrschaft des Staates nach innen, also gegenüber den eigenen Bürgern, wird durch die Grund- Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |