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Dies ist die Bezeichnung für den ranghöchsten Beamten in einem Ministerium. Vor ihm in der Hierarchie steht nur der Minister oder die Ministerin. Der Staatssekretär oder die Staatssekretärin (Abkürzung StS) vertritt den Minister oder die Ministerin bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums. Wenn der Minister abwesend ist, hat der Staatssekretär ein Weisungsrecht gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Neben dem Staatssekretär, der Beamter ist, gibt es auch den sogenannten Parlamentarischen Staatssekretär (PStS). Er ist kein Beamter, sondern Mitglied des Deutschen Bundestages, also Abgeordneter. Seine Aufgabe ist es, den Minister bei der Führung eines Ministeriums zu unterstützen. Außerdem kann er den Minister bei Erklärungen vor dem Deutschen Bundestag oder dem Bundesrat vertreten. Scheidet ein Minister aus dem Amt, verlässt automatisch auch der Parlamentarische Staatssekretär die Behörde. Der beamtete Staatssekretär muss das nicht.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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