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Das Wort "Stand" bezog sich früher darauf, welchen Wert eine Person oder eine Personengruppe in der Gesellschaft hatte. Man sprach von einer Ständegesellschaft: Die Gesellschaft oder das Staatswesen waren ständisch organisiert. Jeder Stand hatte bestimmte Aufgaben, die mit Rechten aber auch mit Pflichten verbunden waren.
Diese alte Werteordnung stammte aus dem Mittelalter. Den ersten Stand bildeten die Kleriker oder Geistlichen, also Bischöfe, Äbte sowie Priester und Mönche. Der zweite Stand bestand aus Adligen, Herzögen, Grafen, Baronen und Rittern. Zum dritten Stand gehörten in den Städten die wohlhabenden Bürger. Auf dem Land bildeten die freien Bauern den dritten Stand. Da jeder Stand eine besondere Kleidung tragen musste, ließ sich schon von weitem erkennen, ob man einen Adligen, einen Bürger oder einen Kleriker vor sich hatte. In seinen Stand wurde man hineingeboren, außer in den Priesterstand. Ein Bürger konnte auch in den Adelsstand aufsteigen, wenn er besonder Verdienste hatte. Es konnte aber auch jemand seinen Stand verlieren, wenn er verarmte und nicht mehr standesgemäß leben konnte. Mit der Industrialisierung entstand eine neue wichtige Gruppe in der Gesellschaft: die Industriearbeiter. Für sie kam die Bezeichnung "vierter Stand" auf. Zugleich verloren aber in der Industriegesellschaft die Stände immer mehr an Bedeutung. Die letzten Vorrechte der oberen Stände wurden in Deutschland 1918 nach dem Ende des Ersten Weltkrieges abgeschafft. Überlegt einmal, was es heute bedeutet, wenn jemand sagt, er habe einen guten Stand. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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