|
Sachverständigenrat Säkularisierung Schattenkabinett Schattenwirtschaft Schengener Abkommen Schmiergeld Schoa Schufa Schuldenschnitt Schulpflicht Schwarzarbeit Schwarzmarkt Schweinegrippe Schwellenland Sekte Senat Sicherheitskonferenz Skinheads Sklaverei / Sklavenhandel Söldner / Landsknechte Solidarität Sonnenenergie SOS-Kinderdorf Souveränität Sozialamt Soziale Frage Soziale Marktwirtschaft Sozialhilfe Sozialisation Sozialismus Sozialleistung Sozialpolitik Sozialstaat Sozialversicherung Sperrklausel Spießer Spionage / Landesverrat Staat Staatenbund Staatsaffäre Staatsangehörigkeit Staatsanleihe Staatsanwaltschaft / Staatsanwalt / Staatsanwältin Staatsbankrott Staatsgewalt Staatshaushalt / Haushalt Staatskasse Staatsquote Staatsräson Staatssekretär/in Staatsstreich / Putsch Staatsverschuldung Stabilitäts- und Wachstumspakt Stadtrat / Gemeinderat Stammtisch Stand / Stände Standesamt Statistisches Bundesamt Steuern Stiftung Stimmrecht Strafgesetzbuch (StGB) Strafmündigkeit Strafrecht Straßenkinder Streik Streitkräfte / Armee Strukturwandel Studentenbewegung / Außerparlamentarische Opposition Subsidiarität Subvention Strafmündigkeit
Normalerweise ist jemand mündig, wenn er die Volljährigkeit erreicht hat, in Deutschland also mit 18 Jahren. Das bedeutet, dass dann das Erziehungsrecht und die gesetzliche Verantwortung der Eltern endet. Strafmündig allerdings kann ein Jugendlicher schon vor dem 18. Lebensjahr sein. Das ist der Fall, wenn er die Fähigkeit hat einzusehen, dass er ein Unrecht, eine strafbare Handlung begangen hat. Nach dem deutschen Gesetz sind alle Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig und müssen – jedenfalls vor Gericht – noch nicht die Verantwortung für ihre Straftaten übernehmen. Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr sind zum Teil strafmündig und werden unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht. Sie werden, wenn sie eine Straftat begangen haben, nach dem deutschen Jugendstrafrecht verurteilt. Voll strafmündig ist man ab dem 18. Lebensjahr. Allerdings kann auch ein Volljähriger noch bis zum Alter von 21 Jahren unter das Jugendstrafrecht fallen. Das hängt davon ab, wie der Richter seine Chancen beurteilt, wieder ins normale Leben zurück zu finden. Wenn der Angeklagte zum Beispiel seine Tat bereut und glaubhaft machen kann, dass er eine Ausbildung machen oder arbeiten will und sich an die Gesetze halten wird, kann das Urteil zu seinen Gunsten ausfallen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid FAQ / Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")
Kann man sich unter 14 strafbar machen?
Antwort der Redaktion:
Hallo Julia, mit sieben Jahre ist man bereits "beschränkt deliktfähig", das heißt, man kann schon in manchen Bereichen erkennen, wenn man falsch gehandelt hat. Rechtlich belangt werden für seine Taten kann man dann aber noch nicht. Das ist erst ab 14 Jahre möglich, wenn man strafmündig ist. Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |