Im Gegensatz zur Enquête-
Kommission sitzen in einem "parlamentarischen Untersuchungsausschuss", wie es genau heißt, nur
Abgeordnete. Der Ausschuss kann einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des Parlaments das beantragt. Ziel eines solchen Ausschusses ist es, Missstände im staatlichen Bereich aufzuklären. Zum Beispiel könnte ein solcher Ausschuss einberufen werden, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine Partei Gelder, die sie vom Staat bekommen hat, auch korrekt abgerechnet hat. Der Ausschuss tagt für einen bestimmten Zeitraum, befragt Zeugen und Sachverständige, um die Vorwürfe zu klären. Der Ausschuss kann keine Urteile sprechen so wie ein Richter in einem Prozess. Er veröffentlicht aber seine Ergebnisse in einem Abschlussbericht.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid