Die Autorin eines Buches, der Komponist oder die Texterin eines Liedes, der Fotograf oder Maler eines Bildes, die Entwicklerin eines Computerprogramms -
sie alle sind Urheber/in eines geistigen oder künstlerischen Werkes. Dieses "geistige Eigentum" ist in Deutschland durch das Urheberrechtsgesetz von 1965 geschützt. Dazu gehören auch Zeitungsartikel, Rundfunk-
und Fernsehbeiträge, wissenschaftliche Werke und anderes mehr. Wichtig ist, dass das Werk eine eigenständige Schöpfung und keine verbotene Nachahmung ist. Derjenige wird verfolgt und bestraft, der zum Beispiel eine Maschine ohne Genehmigung nachbaut oder Raubkopien von DVDs oder CDs herstellt. Dieses wird als "Produktpiraterie" bezeichnet. Im Jahre 1990 wurden in Deutschland die Strafen für eine solche Missachtung des Urheberrechts verschärft.
Das Urheberrecht erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Allerdings nur dann, wenn es zu diesem Zeitpunkt keine Erben oder andere Personen gibt, die darüber bestimmen können, was mit dem Werk geschehen darf.
Probleme beim Urheberrecht gibt es in den letzten Jahren, weil das elektronische Kopieren zum Beispiel von Musiktiteln immer schneller und einfacher geworden und oft nicht mehr nachzuweisen ist. Wem gehören eigentlich das Wissen und die Informationen im Netz? Wie können die Rechte von Autorinnen und Künstlern geschützt werden angesichts der Freiheiten, die das Internet bietet? Diese Fragen werden immer häufiger gestellt. Es gibt zwar internationale Verträge, die dafür sorgen sollen, dass das Urheberrecht nicht verletzt wird. Doch diese ganze Problematik ist noch nicht gelöst. Es wird derzeit weltweit an elektronischen Kontrollmöglichkeiten gearbeitet.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid