|
Vasall / Lehen Verbraucher Verdeckte/r Ermittler/in Vereidigung / Diensteid Verein Vereinte Nationen Verfassung Verfassungsorgan Verfassungsschutz Verhältniswahlrecht Verjährung Vermittlungsausschuss Verordnung / Rechtsverordnung Versammlungsfreiheit Verschuldung Versicherungen Verteidiger/in Vertrag Vertrauensfrage Vertriebene Verwaltung Veto Vetternwirtschaft (Nepotismus) Vierte Welt Visum Vizekanzler/in Vogelfrei Volk / Nation Völkerrecht Volksbegehren Volksentscheid / Volksbegehren Volksverhetzung Volkswirtschaft Volljährigkeit Vorurteil Verfassungsorgan
Die obersten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland, die in unserer Verfassung, also dem Grundgesetz, vorgesehen sind, nennt man Verfassungsorgane. Das sind der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesversammlung, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Hinzu kommt der sogenannte Gemeinsame Ausschuss. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammen. Dieser Gemeinsame Ausschuss übernimmt im Falle, dass unser Land verteidigt werden muss, die Aufgaben von Bundestag und Bundesrat. In einer solchen Notsituation müssen beide Verfassungsorgane gemeinsam die schwierigen Aufgaben bewältigen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid FAQ / Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")
Welches ist das höchste verfassungsorgan?
Antwort der Redaktion:
Hallo Michelle, alle Verfassungsorgane sind gleichwertig. Da es ja in Deutschland die Gewaltenteilung gibt, sind die Verfassungsorgane für unterschiedliche Bereiche zuständig. Formal steht der Bundespräsident, als Staatsoberhaupt, an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland. Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |