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Wie ihr in diesem Lexikon beim Stichwort "Gesetzgebung" nachlesen könnt, haben Bundestag und Bundesrat das Recht, Gesetze zu beschließen oder abzulehnen. (Der Bundesrat muss nicht bei allen Gesetzen mitentscheiden, aber bei einigen. Dafür gibt es genaue Regeln.) Es kann vorkommen, dass der Bundestag einem Gesetz, sagen wir einer Steuererhöhung, zustimmt, der Bundesrat aber aus bestimmten Gründen dagegen ist und das geplante Gesetz ablehnt. Die Sache scheint also verfahren. Es kann nun – das ist laut Grundgesetz so möglich – ein Ausschuss eingesetzt werden, der in diesem Fall vermittelt. Dieser Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Seine Aufgabe ist es, nach Wegen zu suchen, damit das Gesetz nicht endgültig scheitert. Vielleicht kann die Steuererhöhung noch verschoben werden oder nicht ganz so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant. In einem Vermittlungsausschuss werden viele Möglichkeiten besprochen, wie ein Kompromiss gefunden werden könnte. Wenn eine Einigung erzielt wird, kann das Gesetz verabschiedet werden, wenn aber nicht, ist das Gesetz gescheitert. Allerdings kann die Regierung das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt, dann vielleicht in veränderter Form, dem Bundestag und Bundesrat wieder zur Abstimmung vorlegen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid FAQ / Häufig gestellte Fragen(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")
Sitzen im Vermttittlungsausschuss MItglieder aller im Bundestag vertretenen Parteien? Und wenn ja, wird darin dann das Verhältnis der Sitzverteilung widergespiegelt?
Antwort der Redaktion:
Hallo Andreas, ja, alle Fraktionen sind im Vermittlungsausschuss vertreten und zwar nach ihrer Stärke im Bundestag. Wer im Moment im Vermittlungsausschuss sitzt, kannst du dir hier, auf der Seite des Bundestages, ansehen. Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |