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Wenn Menschen ihre Heimat zwangswiese verlassen müssen, sind sie "Vertriebene". In Deutschland bezeichnet man als "Vertriebene" oder "Heimatvertriebene" insbesondere deutsche Staatsangehörige, die nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat zwangsweise verlassen mussten. Dies waren vor allem Menschen, die vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Gebieten gelebt hatten, die damals zum Deutschen Reich gehörten. Nachdem die Deutschen den Krieg verloren hatten und die Ländergrenzen in Europa verändert wurden, gelangten etwa 12,3 Millionen Deutsche aus den Gebieten, die nach dem Krieg zu Polen, der Tschechoslowakei, der Sowjetunion, Ungarn und Rumänien gehörten, in die Bundesrepublik Deutschland und die DDR. Viele dieser Vertriebenen haben sich in sogenannten Landsmannschaften und Vertriebenenverbänden zusammengeschlossen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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