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Das Wort "vice" bedeutet im Lateinischen "anstelle von". Ein "Vize" nimmt für eine bestimmte Zeit die Stelle einer anderen Person ein, er vertritt diese andere Person. Der Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der Stellvertreter der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Er vertritt für eine gewisse Zeit die Regierungschefin. In Artikel 69 des Grundgesetzes sind die Aufgaben des Vizekanzlers festgelegt: Wenn der Bundeskanzler verhindert ist, nimmt der Vizekanzler dessen Aufgaben und Rechte wahr. Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin (bisher waren es immer Männer) wird vom Bundeskanzler aus dem Kreis der Bundesminister/innen ernannt. Jeder Minister oder jede Ministerin kann vom Bundeskanzler oder dem Bundespräsidenten dazu verpflichtet werden, zeitweise das Amt auszuüben. Das kann zum Beispiel nötig sein, wenn der Regierungschef zurücktritt oder stirbt. Bisher war es in Deutschland meistens der Außenminister, der das Amt des Vizekanzlers ausübte (aber das ist nicht vorgeschrieben).
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