|
Vasall / Lehen Verbraucher Verdeckte/r Ermittler/in Vereidigung / Diensteid Verein Vereinte Nationen Verfassung Verfassungsorgan Verfassungsschutz Verhältniswahlrecht Vermittlungsausschuss Verordnung / Rechtsverordnung Versammlungsfreiheit Verschuldung Versicherungen Verteidiger/in Vertrag Vertrauensfrage Vertriebene Verwaltung Veto Vetternwirtschaft (Nepotismus) Vierte Welt Visum Vizekanzler/in Vogelfrei Volk / Nation Völkerrecht Volksbegehren Volksentscheid / Volksbegehren Volksverhetzung Volkswirtschaft Volljährigkeit Vorurteil Volksverhetzung
Wer zum Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen Fremde, gegen Menschen anderer Hautfarbe oder solche, die eine andere politische Meinung haben, aufhetzt, macht sich strafbar. Er begeht Volksverhetzung. Er stört, wie es im amtlichen Deutsch heißt, den öffentlichen Frieden. Man spricht auch von "Volksverhetzung", wenn andere Menschen böswillig beschimpft, verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Würde verletzt werden. Es ist auch eine Straftat, wenn man Schriften oder Texte zum Beispiel im Internet verbreitet, die die nationalsozialistischen Verbrechen leugnen oder zum Rassenhass aufstacheln. Volksverhetzung kann mit Geld-
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |