Klack, klack. Wumms. Charly schreckt hoch. Oh, Mann. So früh am Morgen? Erst sechs Uhr. Dabei hat sie heute schulfrei. So’n Mist! Klack, klack. Wumms. Da ist es schon wieder. Sie späht aus dem Fenster. Wer macht da denn so einen Lärm?
Draußen sieht sie einen riesigen LKW vor dem Nachbarhaus. Ach ja. Der neue Nachbar. Heute will er einziehen. Naja, sie kann sich das Geschehen ja später noch mal angucken. Erstmal schlafen...
Um sieben tapert Charly verschlafen die Treppe runter. Bei dem Lärm war von Schlafen keine Rede mehr. „Guten Morgen“, dröhnt es ihr aus der Küche schon entgegen. Auch so ein Problem: Ihr Vater ist Frühaufsteher. Egal, ob in der Woche oder am Wochenende. Der sitzt morgens schon um halb sieben am Frühstückstisch und liest gutgelaunt die
Zeitung. Charly brummt ein „Guten Morgen“ und klebt ihre Nase an die große Fensterscheibe. Von dort lässt sich das Geschehen bei den Nachbarn am besten beobachten. Komisch. Das Umzugsunternehmen lädt neben dem Sofa und den Gartenstühlen auch sehr merkwürdige sperrige Dinger aus. Noch mit Hauben versehen, werden diese Dinger in den Garten gestellt. „Hast du das gesehen?“ fragt sie ihren Vater. „Was?“ „Na, diese Dinger. Diese komischen Dinger.“ „Nö“, antwortet der Vater und wendet sich wieder seiner Zeitung zu.
Schade. Wenn es nach Charly gegangen wäre, dann würde im Nachbarhaus heute noch der alte Meier wohnen. Sie und der alte Meier waren ein Herz und eine Seele. Immer wenn sie Kummer hatte, dann schlich sie sich kurz zu Herrn Meier und erzählte ihm ihre Sorgen. Leider war seine Frau vor zwei Jahren gestorben, seitdem wollte er aus dem Haus raus. „Das Haus ist für mich alleine viel zu groß“, sagte er. Und nun kam ein anderer. Mit komischen Hauben im Garten.
In der ersten Zeit nach dem Umzug hören und sehen sie den neuen Nachbarn nicht. Als Charly an einem Tag von der Schule nach Hause kommt, sind die Hauben ab. In Nachbars Garten stehen mannshohe Vogelhäuschen in Form von Kirchen. Eine erkennt sie: den
Kölner Dom. Sie starrt die Kirchen an und just in diesem Augenblick steht ihr der neue Nachbar gegenüber: „Ich bin Claus. Und wer bist du?“ „Oh, äh, hm, also“, stottert Charly, „Charly. Ich wohne hier.“ Wie blöd. Das kann er sich ja denken. Sie verschwindet schnell im Haus. „Wo kommst du denn so atemlos her?“, fragt ihr Papa. Sie antwortet nicht. Sie fragt: „Findest du den neuen Nachbarn nicht komisch?“ „Wieso?“ erwidert der Papa. „Na, weil der Vogelhäusern in Kirchenform hat und die dann auch noch in seinen Garten stellt. Der ist doch nicht ganz echt, oder?“ „Naja. Jedem das seine“, belässt es der Papa damit.
Am Nachmittag, als Charly sich für ihre Theater-
AG umzieht, sagt ihr Vater: „Und? Siehst du? Wenn man dich jetzt so anguckt, dann könnte man auch meinen, du wärst ein komischer Mensch.“ „Ich? Wieso?“ Charly versteht kein Wort. „In deinem Kostüm siehst du aus, als wärst du aus dem Mittelalter“, so der Vater. „Ja, aber, ich treffe mich doch nur mit anderen AG-
Schülern. Wir spielen den Froschkönig.“ „Ja, ja. Aber wissen das auch die anderen Leute?“ Charly kommt ins Grübeln. „Ja, nichts aber“, sagt ihr Papa. Genau das meine ich: Man muss die Menschen so nehmen wie sie sind. Jeder Jeck ist anders, sagt der Kölner. Überleg mal. Vielleicht meint der neue Nachbar ja auch von dir, dass du nicht ganz richtig bist. Bei dem Outfit! Aber das ist eben das Schöne bei uns: Jeder ist anders als der andere und jeder hat das Recht, so zu sein wie er ist. Das steht sogar im
Grundgesetz. Solange du mit deiner Besonderheit keinem auf die Füße trittst, kannst du deine Persönlichkeit frei entfalten. Ganz so wie es dir beliebt!“
Charly denkt nach. Wo ihr Vater Recht hat, hat er Recht. Es wäre ja totlangweilig, wenn alle Menschen gleich wären. Alles grau in grau. Besonderheit macht das Leben erst bunt. Das was der eine peinlich findet, findet der andere noch lange nicht peinlich. Und Morgen wird sie ihren neuen Nachbarn fragen, ob sie sich die ganzen Vogelhäuschen mal angucken darf.
Artikel 2 des Grundgesetzes
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.