Kinderrechte sollen Kinder beschützen. Aber wovor eigentlich? Und wie sieht dieser Schutz aus?
Kinder sollen sicher aufwachsen können. Damit das gelingt, gibt es in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auch die Schutzrechte. Schutzrechte sollen dafür sorgen, dass Kinder nicht verletzt, ausgebeutet oder vernachlässigt werden. Sie legen fest, dass alle Kinder in Sicherheit leben sollen – zu Hause, in der Schule, auf der Straße und auch in Zeiten von Kriegen und Katastrophen.
Kinderrechte sind wichtig, damit Kinder gesund, sicher und frei leben können. Klick dich durch und lerne die einzelnen Rechte kennen!
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Eine handgeschriebene Liste mit Klassenregeln hängt an der Tür und erinnert Kinder daran, respektvoll miteinander umzugehen.
In Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Kinder vor Gewalt geschützt werden müssen. Jedes Land muss dafür sorgen, dass Eltern, Lehrkräfte oder andere Erwachsene einem Kind nicht wehtun. Die Länder müssen dafür Verschiedenes tun. Zum Beispiel Familien und Kinder so gut unterstützen, dass es gar nicht erst zu Gewalt gegen Kinder kommt. Wenn doch etwas passiert, steht das Kinderrecht auch dafür, dass diese Verbrechen aufgedeckt werden und sich jemand um betroffene Kinder kümmert.
Formen von Gewalt
Es gibt verschiedene Formen von Gewalt. Oft spricht man von körperlicher oder seelischer Gewalt. Seelische Gewalt geht gegen die Gefühle und Gedanken eines Menschen. Es gibt auch digitale Gewalt, also Gewalt im Internet. Dazu gehören Mobbing und das Verbreiten von Hass-Nachrichten in den Sozialen Netzwerken. Wichtig ist: Alle Formen von Gewalt gegen Kinder sind verboten!
Gewalt gegen Kinder weltweit und in Deutschland
Experten und Expertinnen schätzen, dass weltweit ungefähr eine Milliarden Kinder unter 18 Jahren von Gewalt betroffen sind. Das ist fast jedes zweite Kind. Die Kinder werden zum Beispiel geschlagen oder müssen sogar als Soldatinnen und Soldaten kämpfen. Auch Mobbing und Hass im Internet sind ein weltweites Problem.
Über die Hälfte aller Gewalttaten gegen Kinder in Deutschland passieren, weil Eltern oder Erziehungsberechtigte ihre Kinder vernachlässigen. Das heißt, dass Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern wollen oder können. Zum Beispiel besorgen sie ihren Kindern kein Essen oder Kleidung und interessieren sich nicht dafür, wie es ihnen geht. Auch das ist Gewalt.
Dir ist Gewalt widerfahren?
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Es gibt unterschiedliche Arten von Gewalt: Sie kann zum Beispiel körperlich sein (schlagen), verbal (beleidigen, runtermachen), sozial (jemanden ausschließen) oder digital (Cybermobbing, Hassnachrichten).
Es ist wichtig zu verstehen, dass es nicht normal ist, Gewalt zu erfahren. Du bist nicht schuld daran, wenn es dir passiert. Was kannst du tun? Such dir Hilfe! Es gibt verschiedene Stellen, an die du dich wenden kannst. Auch anonym, also ohne deinen Namen zu sagen. Du kannst zum Beispiel die Nummer gegen Kummer anrufen oder dem Krisenchat schreiben. Wenn du dich damit nicht wohlfühlst, such dir am besten jemanden in deinem Umfeld. Zum Beispiel eine Lehrkraft, einen Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin oder eine andere Person, der du vertraust.
Laut Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention muss die Privatsphäre von Kindern geschützt werden. Die Privatsphäre ist der ganz persönliche Bereich eines Menschen. Also Dinge, die man anderen nicht sagen möchte und die andere nichts angehen.
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Privatsphäre bedeutet, Räume zu haben, in denen du selbst bestimmen kannst, wer etwas über dich weiß. Dazu gehören ganz unterschiedliche Bereiche: Briefe und deine Chatnachrichten, digitale Daten im Internet, aber auch persönliche Grenzen im Alltag.
Was ist privat?
Wir alle haben eine unterschiedliche Vorstellung davon, was für uns privat ist. Es gibt aber bestimmt Dinge, die laut den Kinderrechten Teil der Privatsphäre sind. Dazu gehören Briefe, Tagebücher und Chatnachrichten. Niemand außer dir darf sie lesen, wenn sie an dich adressiert sind. Du kannst sie aber natürlich jemandem zeigen, wenn du möchtest.
Kinder dürfen wirtschaftlich nicht ausgebeutet werden. Das steht in Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder dürfen also keine Arbeit machen, die ihnen schadet.
Was zählt als Ausbeutung?
Kinderarbeit weltweit
In den meisten Ländern dürfen Kinder zwischen 14 und 16 Jahren anfangen zu arbeiten. Viele Länder kontrollieren das aber nicht: Ungefähr 160 Millionen Kinder weltweit müssen arbeiten, oft bekommen sie nicht mal Geld dafür. Fast die Hälfte macht Arbeiten, die besonders gefährlich sind oder ihrer Gesundheit schaden. Zu Kinderarbeit gehört das Arbeiten in Minen, in Fabriken oder auf Feldern, das Müll sammeln oder Teppiche knüpfen. Oft unterstützen die Kinder damit ihre Familien, weil diese in Armut leben. Wenn Kinder von Armut betroffen sind, dann nennt man das Kinderarmut.
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Manchmal ist Ausbeutung nicht so offensichtlich. Ausbeutung im Internet kann auch heißen, dass Daten ohne Einverständnis weitergegeben und verkauft werden.
Ausbeutung im Internet
Manchmal ist Ausbeutung nicht so offensichtlich. Wenn sich Kinder im Internet bewegen, werden häufig Daten von ihnen gesammelt. Dazu gehören ihre Namen, Handynummern oder Interessen. Diese Daten werden dann verkauft, damit Firmen gezielt Werbung machen können.
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Kinder haben ein Recht darauf, regelmäßig beide Elternteile zu sehen.
Kinder dürfen nicht einfach von ihren Eltern getrennt werden, wenn sie das nicht wollen. Das sagt Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention. Außerdem haben Kinder das Recht, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben und sie zu besuchen, zum Beispiel wenn die Eltern getrennt leben. Eine Ausnahme ist es, wenn Kinder von ihren Eltern nicht gut behandelt werden. Also zum Beispiel, wenn Kinder misshandelt oder vernachlässigt werden. Dann können das Jugendamt und ein Gericht bestimmen, dass Kinder und Eltern getrennt werden. Die Meinung des Kindes dazu muss aber gehört werden.
Kinder mit nur einem Elternteil oder ohne beide Eltern weltweit
Weltweit wachsen ungefähr 150 Millionen Kinder mit einem Elternteil oder ohne beide Elternteile auf. In Kriegen und auf der Flucht kann es zum Beispiel passieren, dass Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Auch große Armut kann ein Grund sein. Dann müssen Eltern ihre Kinder weggeben, weil sie ihnen nicht mehr genug Essen kaufen können. Die Länder müssen etwas dagegen tun, das schreiben ihnen die Kinderrechte vor. Sie müssen dafür sorgen, dass Familien genug zu essen haben und Kinder auf der Flucht mit ihren Eltern wieder vereint werden.
Kinder mit nur einem Elternteil oder ohne beide Eltern in Deutschland
In Deutschland leben fast drei Millionen Kinder mit nur einem Elternteil. Über 200.000 Kinder leben in Pflegefamilien oder Einrichtungen, also ohne ihre leiblichen Eltern. Auch in Deutschland kann Krieg ein Grund dafür sein, dass Kinder nicht mit ihren Eltern leben können. Zum Beispiel, weil sie allein nach Deutschland geflohen sind. Deutschland muss es den Eltern dann ermöglichen, aus dem Ausland zu ihren Kindern zu ziehen. Es gibt auch andere Gründe, warum Kinder nicht mit beiden Eltern zusammenleben. Zum Beispiel wenn ein Elternteil im Gefängnis sitzt. Es muss dann dafür gesorgt werden, dass Kinder zu diesem Elternteil trotzdem Kontakt haben können.
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Jedes Kind ist einzigartig – und alle haben die gleichen Rechte.
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Das steht in Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention. Kein Kind darf schlechter behandelt werden, egal, welche Hautfarbe, welches Geschlecht, welche Sprache, welche Religion, welche politische Meinung, welche Herkunft, wieviel Geld, welche Behinderung es selbst hat oder seine Eltern haben. Jemanden wegen dieser Merkmale schlechter zu behandeln, abzuwerten oder zu beleidigen, nennt man Diskriminierung. Diskriminierung ist verboten.
Diskriminierung weltweit und in Deutschland
Auf der ganzen Welt sind Kinder von Diskriminierung betroffen.
Du wurdest diskriminiert?
Dann solltest du dir Unterstützung holen. Du musst mit der Situation nicht alleine umgehen. Was kannst du tun? Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob etwas Diskriminierung war – bleib mit deinen Gedanken und Gefühlen nicht allein. Du kannst zum Beispiel die Nummer gegen Kummer anrufen oder dem Krisenchat schreiben. Du kannst auch mit jemanden in deinem Umfeld reden. Zum Beispiel einer Lehrkraft oder einer vertrauten Person. Außerdem gibt es in Städten oder an Schulen manchmal Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst. Das sind Erwachsene oder andere Kinder, die dich in solchen Fällen unterstützen.
Video vom Deutschen Kinderhilfswerk
Ihr bekommt beim Fußball ständig dumme Sprüche ab? In diesem Video vom Deutschen Kinderhilfswerk erklärt ein Experte für die UN-Kinderrechtskonvention, warum das diskriminierend ist – und was Kinderrechte und das Grundgesetz damit zu tun haben. Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln, wie wir in Deutschland zusammenleben und wie der Staat die Menschen schützen soll.
Kinderrechte Fußballsprüche, © Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
Kinder müssen im Krieg betreut und beschützt werden. Das sagt Artikel 38 der UN-Kinderrechtskonvention. Man spricht von Krieg, wenn Länder oder Gruppen in einem Land einen so großen Konflikt haben, dass sie auf Gewalt zurückgreifen.
Situation weltweit
Die Kinderrechtskonvention verbietet außerdem, dass Kinder unter 15 Jahren Soldaten oder Soldatinnen sein dürfen. Es gibt auch ein zusätzliches Dokument, dass Kindern unter 18 Jahren verbietet, in der Armee zu sein. Das haben aber nicht alle Länder der Welt unterschrieben.
Es gibt Kinder, die im Krieg als Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Nicht alle Kindersoldatinnen und Kindersoldaten kämpfen selbst, manche machen Botengänge, kochen oder halten Wache. Aber: All das ist verboten. Viele von ihnen werden entführt und gezwungen, mitzumachen. Manchen wird viel Geld versprochen, das sie dann nicht bekommen. Es ist unklar, wie viele Kinder und Jugendliche weltweit Soldaten und Soldatinnen sein müssen. Man geht aber davon aus, dass es Zehntausende sind. Auf dieser Karte könnt ihr sehen, in welchen Ländern Kinder heute als Soldaten und Soldatinnen eingesetzt werden.
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In mindestens 20 Ländern (hier rot eingefärbt) wurden im Jahr 2025 Kinder als Soldaten eingesetzt. Quelle: Bericht des UN-Generalsekretärs 2025 zu Kindern in bewaffneten Konflikten.
Situation in Deutschland
In Deutschland dürfen Kinder nicht gezwungen werden, zu kämpfen. Jugendliche ab 17 Jahren können aber freiwillig und mit Erlaubnis der Eltern der Bundeswehr beitreten. Sie dürfen aber nicht in Kriegsgebieten eingesetzt werden, bis sie 18 Jahre alt sind.