Diesen Artikel haben fast alle
Staaten der Welt unterschrieben. Damit wird gesagt, dass du – wie alle Kinder auf der Welt – das Recht hast, davor geschützt zu werden, dass andere Menschen deine Arbeitskraft so ausnutzen, dass es zu deinem Schaden ist.
Die Situation weltweit250 Millionen Kinder unter 14 Jahren müssen in den Ländern der
Dritten Welt arbeiten. Fast die Hälfte von ihnen schuftet den ganzen Tag und kann nicht zur Schule gehen. In vielen Ländern gehört
Kinderarbeit zum Alltag. Kinder arbeiten überall.
Besonders hart ist die Arbeit in Steinbrüchen oder Minen, besonders unangenehm sind die Arbeitsplätze von Mädchen im Haushalt, bei denen sie nicht nur schuften müssen, sondern auch noch sexuell belästigt werden. Viele Kinder arbeiten, ohne einen Cent zu verdienen. Sie sind wie
Sklaven verkauft worden.
Kinderarbeit gibt es, weil viele Familien
arm sind oder verschuldet und auf die Mithilfe ihrer Kinder angewiesen sind. In Ländern mit viel Kinderarbeit gibt es aber in der Regel auch viel zu wenige Schulen – oder die Schulen sind so schlecht, dass der Besuch wie Zeitverschwendung erscheint. In manchen Ländern ist es Tradition, dass Kinder schon früh in einem fremden Haushalt arbeiten und dass sie deshalb weggegeben werden. Viele Kinder müssen arbeiten, weil ihre Eltern in
Kriegen oder an Seuchen gestorben sind.
Kinderarbeit ist also sehr unterschiedlich. Wer nebenbei in die Schule gehen kann, trotzdem ein bisschen Zeit zum Spielen hat und seine
Gesundheit nicht ruiniert, soll arbeiten können, um Geld zu verdienen, das zum Überleben gebraucht wird. Die Arbeit muss aber anständig bezahlt werden. Dafür kämpfen in Lateinamerika seit Jahren Kinder in eigenen Organisationen.
Kinderarbeit weltweit – Ein ÜberblickHier kannst du sehen, wie viele Kinder in verschiedenen Teilen der Welt arbeiten müssen – und in welchem Alter sie damit anfangen müssen!
Quelle: Welthungerhilfe
Hast du herausgefunden, wie man diese Grafik lesen muss? Kleiner Tipp: In Lateinamerika arbeiten sechs Millionen Kinder im Alter von 5 bis 9 Jahren, zwölf Millionen Kinder zwischen 10 und 14 Jahren und zehn Millionen Kinder zwischen 15 und 17 Jahren.
250 Millionen Kinder unter 14 Jahren müssen in den Ländern der Dritten Welt arbeiten. Fast die Hälfte von ihnen schuftet den ganzen Tag und kann nicht zur Schule gehen. In vielen Ländern gehört Kinderarbeit zum Alltag. Kinder arbeiten überall: auf Feldern und Plantagen als Erntehelfer, auf der Straße als fliegende Händler, im Haushalt als Dienstmädchen, in Teppichwerkstätten, in Streichholzfabriken, auf der Müllkippe, in Steinbrüchen und Minen.
Die Situation in DeutschlandDas Jugendarbeitsschutzgesetz
Grundsätzlich gilt: Wer noch
schulpflichtig ist, darf nicht arbeiten. Erst wenn du 15 Jahre alt bist, kannst du einen
Ferienjob annehmen. Vorher darfst du stundenweise arbeiten, aber nur unter ganz bestimmten Auflagen. Als da wären:
Du musst mindestens 13 Jahre alt sein. Dann darfst du für die Nachbarin einkaufen gehen, den Rasen mähen, auf ein Kind aufpassen, im Sportverein die Eckfahnen aufstellen oder für eine
Partei Flugblätter verteilen. Du merkst: Das sind alles Arbeiten, die nicht in einem Laden, nicht in einem Büro, nicht in einer Fabrik und nicht in einer Praxis stattfinden.
Wichtig ist auch: Die Jobs dürfen nur an Werktagen verrichtet werden (also nicht am Samstag oder Sonntag). Länger als zwei Stunden am Tag sind nicht erlaubt, und spätestens um 18 Uhr muss Schluss sein.
Besondere Regeln gelten für Kinder, die im
Kultur-
und Medienbereich arbeiten, also in einem Film mitspielen, bei einer Theateraufführung auftreten,
Werbung machen oder im Synchronstudio tätig sind. Solchen Tätigkeiten müssen die Eltern, ein Arzt und die Schulleitung zustimmen. Außerdem muss das
Jugendamt feststellen, dass das Kind damit nicht geschädigt wird.
Ein blödes Kinderrecht, denkst du vielleicht; was hab ich denn davon? Du wirst – wie alle anderen Kinder in
Deutschland – vor Ausbeutung geschützt. Der Staat sorgt dafür, dass du dir nicht deine Gesundheit ruinierst, sondern das du zur Schule gehst und so die Weichen für dein späteres Leben stellst.
Vier von zehn Schülern im Alter zwischen 12 und 16 Jahren arbeiten regelmäßig. Sie tun dies nicht, weil sie müssen, sondern weil sie wollen: Sie brauchen Geld. Sie haben nämlich viele Wünsche, die die Eltern nicht erfüllen können oder wollen: schicke Handys, Computerspiele, Klamotten, Reisen, Führerschein. Da heißt es dann einen Job suchen.
So einfach ist das aber gar nicht. Denn wer wann arbeiten darf, ist durch das Jugendarbeitsschutzgesetz genau geregelt. Kennst du dich damit aus? Was ist erlaubt, was ist verboten?
Frage 1:Alex ist 10 Jahre alt. Er bringt einmal in der Woche die leeren Pfandflaschen weg. Dafür spendieren ihm seine Eltern jedesmal ein großes Eis. Erlaubt? Verboten?
Antwort ....Erlaubt – das ist keine Arbeit, sondern normale Hilfe im Haushalt
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JugendarbeitsschutzgesetzFrage 2:Catrin (14) spielt in einer Mädchenband Schlagzeug. Die Band ist sehr populär und hat schon eine CD veröffentlicht. Am Wochenende soll es das erste Konzert geben. Es findet in der Stadthalle statt und dauert bis 23 Uhr. Erlaubt? Verboten?
Antwort ...Verboten – Catrin ist erst 14 Jahre alt und darf höchstens bis 22 Uhr arbeiten. Allerdings braucht sie wie alle Kinder, die im künstlerischen Bereich arbeiten, dafür eine Erlaubnis des Jugendamts.
Mehr zum JugendarbeitsschutzgesetzFrage 3:Robert ist 14 Jahre alt. Er trägt einmal in der Woche nachmittags das Anzeigenblatt seiner
Gemeinde aus. Das dauert höchstens zwei Stunden und bringt jede Woche 11 Euro. Erlaubt? Verboten?
Antwort ...Erlaubt – Robert ist schon 13 Jahre alt, die Arbeit findet an einem Werktag statt und dauert nicht länger als zwei Stunden.
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JugendarbeitsschutzgesetzFrage 4:Johanna (13) passt am Wochenende abends öfter mal auf das Kind der Nachbarin auf. Die Eltern gehen dann Essen und ins Kino und kommen gegen Mitternacht wieder nach Hause. Erlaubt? Verboten?
Antwort ...Verboten – Johanna ist zwar schon 13 Jahre alt und darf deshalb Babysitten. Allerdings darf das nicht am Wochenende geschehen, es darf nicht länger als zwei Stunden dauern und die Arbeit muss um 18 Uhr beendet sein.
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JugendarbeitsschutzgesetzFrage 5:Martina (14) hilft am Samstagvormittag bei der Betreuung eines Wahlkampfstandes. Sie verteilt Broschüren an Passanten. Dafür bekommt sie 10 Euro. Erlaubt? Verboten?
Antwort ...Verboten – Martina arbeitet am Samstag. An einem Wochentag wäre der Job erlaubt, vorausgesetzt, er dauert nicht länger als zwei Stunden und ist um 18 Uhr beendet.
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JugendarbeitsschutzgesetzFrage 6:Christoph ist 15 Jahre alt und geht in die neunte Klasse. Jeden Dienstagabend füllt er im Supermarkt die Regale auf. Das dauert von 18 – 20 Uhr. Erlaubt? Verboten?
Antwort ...Erlaubt – Christoph ist mit 15 Jahren alt genug, um stundenweise auch in einem Laden oder einem Betrieb zu arbeiten. Er kann sich sogar um einen Ferienjob bewerben und drei Wochen am Stück arbeiten.
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Jugendarbeitsschutzgesetz Wortlaut von Artikel 32
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.
- Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere
- a) ein oder mehrere Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit festlegen;
- b) eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen vorsehen;
- c) angemessene Strafen oder andere Sanktionen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels vorsehen.
Was bedeutet dieses Recht?Es gibt viele Kinder auf der ganzen Welt, die nach der Schule ihren Eltern helfen müssen: im Haushalt, im Geschäft oder in der Landwirtschaft. Solange dabei ihre Erholung und vor allem der Schulbesuch nicht zu kurz kommen, ist das in Ordnung. Nicht in Ordnung ist, wenn Kinder bei schlechter Bezahlung von früh bis spät schuften müssen, wenn sie gefährliche Arbeiten ausführen müssen oder wenn dabei ihre Entwicklung Schaden nimmt. Kurz: wenn sie nicht mehr Kinder sein können. Das ist Ausbeutung. Und vor Ausbeutung müssen Kinder geschützt werden.
Die Staaten legen genau fest, ab welchem Alter Kinder bezahlt arbeiten dürfen, was sie genau tun dürfen und wie lange sie arbeiten dürfen.
LinksInformationen über Kinderarbeit findest du bei der Hilfsorganisation terre des hommes. Dort gibt es zum Beispiel eine Broschüre über die Ausbeutung von Kindern, die du dir downloaden kannst:
Terre des hommes Achtung: Die Broschüre ist nicht für Kinder geschrieben; du wirst vermutlich das meiste trotzdem verstehen.
Auf der Kinderseite der Kindernothilfe findest du ein Bilderbuch über Kinderarbeit, allerdings ein Bilderbuch für ältere Kinder:
www.robinson-im-netz.deWenn du dich in die Situation von Kinder versetzen möchtest, die auf der Straße leben und arbeiten müssen, gibt es die Aktion "Sichtwechsel" von terre des hommes. Kinder aus Deutschland arbeiten einen Tag auf der Straße oder führen eine Aktion zur Kinderarbeit durch.
Hier findest du Informationen.