Diesen Artikel haben fast alle
Staaten der Welt unterschrieben. Damit haben die Staaten gesagt, dass alle Kinder auch dann Rechte haben, wenn sie gegen ein
Gesetz verstoßen haben.
Die Situation weltweitWeltweit sitzen über eine Million Jugendliche im
Gefängnis. Das hat ein Experte herausgefunden, der im Auftrag des
Kinderhilfswerks UNICEF und der
UNO Informationen darüber zusammengetragen hat, wie Kinder behandelt werden, wenn sie eine Straftat begangen haben.
Die meisten sitzen wegen kleiner Straftaten hinter Gittern: Sie haben gebettelt, kleinere Diebstähle begangen oder andere geringfügige Straftaten. Viele wurden auch eingesperrt, weil sie von zu Hause weggelaufen waren.
In vielen Ländern werden Jugendliche noch immer mit Erwachsenen zusammen eingesperrt. Sie leben unter menschenunwürdigen Verhältnissen im Gefängnis und sind dort nicht sicher, bekommen nicht genug zu essen oder werden misshandelt.
Sogar Todesurteile werden gegen Kinder gefällt und vollstreckt. Das tun nur wenige Staaten, allen voran der
Iran. Dieser Statistik kannst du entnehmen, wie viele Jugendliche zwischen dem Jahr 2000 und März 2007 hingerichtet wurden (man kann aber nicht sicher sein, ob nicht noch mehr Jugendliche zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden).
Quelle:
amnesty internationalIn vielen Ländern ist noch nicht einmal geregelt, ab welchem Alter Kinder
strafmündig sind, das heißt, ab wann sie vor
Gericht für ihre Taten verantwortlich gemacht werden können.
Das ist ein Foto von der
Wahl der Miss World 2003. Gewonnen hat die junge Frau im roten Kleid, aber uns interessiert die Frau in Weiß in der Mitte des Bildes. Das ist Nazanin Afshin-
Jam. Sie ging damals als Miss
Kanada ins Rennen. Inzwischen hat sie
Politik studiert, als Model gearbeitet und ist Sängerin. Geboren ist Nazanin im Iran, aber sie kam schon als Kind nach Kanada. Dennoch beschäftigt sie, was im Iran passiert. Und das kann sehr schockierend sein....
Das sind Mahmoud Asgari und Ayaz Marhoni. Im Juli 2005 wurden sie im Iran hingerichtet. In aller Öffentlichkeit. Ihr Verbrechen: Sie waren schwul. Und alle sollten sehen, dass der Staat homosexuelle Beziehungen nicht duldet. Ayaz war 18 Jahre alt, Mahmoud erst 16!
Du fragst dich, was dieses schreckliche Foto mit der schönen Nazanin zu tun hat?
© amnesty international
Nazanin setzt sich seit einigen Jahren gegen solche Todesurteile ein. Hier spricht sie zum Beispiel auf einer Veranstaltung von amnesty international gegen die Todesstrafe. Denn die beiden Jungen sind nicht die einzigen, die sterben mussten. Obwohl der Iran die
Kinderrechtskonvention unterschrieben hat! Auch andere Jugendliche wurden hingerichtet. Manche von ihnen hatten schwere Verbrechen begangen, andere nur gegen die Moralvorstellungen verstoßen.
© www.helpnazanin.com
Zum Beispiel Nazanin Mahabad Fatehi. Sie wurde mit 17 Jahren zum Tode verurteilt, weil sie einen Mann erstochen hat, der sie vergewaltigt hatte. Wegen des gleichen Vornamens wurde die Sängerin auf das Mädchen aufmerksam und fing an, für deren Freilassung zu kämpfen. Sie sammelte in kurzer Zeit mehr als 200.000 Unterschriften. Weil Nazanin Afshin-
Jam in Kanada sehr populär war, konnte sie ihr Anliegen in die
Medien bringen und auch Politiker überzeugen, sich für das Mädchen einzusetzen. Tatsächlich wurde das Urteil aufgehoben, Nazanin ist frei.
Todesurteile gegen Jugendliche gibt es nicht nur im Iran. Auch in den
USA werden immer wieder Menschen hingerichtet, die ihre Straftaten als Jugendliche begangen haben. Dagegen protestieren seit Jahren viele Menschen und Organisation wie amnesty international.
Die Situation in DeutschlandIn
Deutschland werden Kinder mit 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Ab diesem Alter müssen sie sich vor Gericht verantworten, wenn sie eine Straftat begangen haben, also zum Beispiel gestohlen, jemanden verprügelt oder Graffiti gesprüht haben. Wer jünger als 14 Jahre alt ist und bei einer Straftat erwischt wird, wird zum
Jugendamt gebracht. Dort wird eine Akte über ihn angelegt. Auch wenn zunächst keine Strafe folgt, spielt diese Akte eine Rolle, sobald das Kind strafmündig wird. Wer dann vor dem Richter landet und schon eine dicke Akte hat, wird härter bestraft als jemand, der zum ersten Mal auffällig wird.
Die Richter haben nämlich einen gewissen Spielraum, wie sie mit jugendlichen Straftätern umgehen. Die wenigsten landen sofort im Gefängnis. Normalerweise versucht man, Jugendliche zu erziehen, nicht zu bestrafen. Eine
Richterin kann einen Jugendlichen zum Beispiel zu einem Kurs schicken, wo er ein Anti-
Gewalt-
Training machen muss oder über Drogenmissbrauch aufgeklärt wird. Er kann dem Jugendlichen aber auch den Umgang mit bestimmten Freunden verbieten, die die Richterin für schädlich für die weitere Entwicklung des Jugendlichen hält. Oder sie kann ihn dazu verurteilen, Arbeitsleistungen zu erbringen, die der Allgemeinheit nützen, also zum Beispiel einen Spielplatz instandsetzen, in einem Altersheim aushelfen oder ähnliches.
Ein Richter kann auch beschließen, einen Straftäter zu ermahnen, zu verwarnen oder ihn dazu verurteilen, den Schaden wiedergutzumachen. Das kann von einer Entschuldigung beim Opfer bis zu einer Geldzahlung gehen. Wenn der Jugendliche bereits häufiger vor Gericht stand und die leichteren Strafen nicht gewirkt haben, kann der Richter den Straftäter in den Jugendarrest schicken. Dann kann der Verurteilte zum Beispiel zur Schule gehen, darf aber danach nicht nach Hause, sondern muss im Gefängnis wohnen. Oder er muss für einige Tage oder auch länger ins Gefängnis zum Arrest.
Ins Gefängnis kommen Jugendliche nur, wenn sie eine besonders schwere Tat begangen haben und ihnen klar war, was sie taten. Jugendliche kommen in Jugendstrafanstalten, erwachsene Täter sitzen dort nicht ein.
Das ist ein Gefängnis, irgendwo in Deutschland. Man erkennt es sofort an den vergitterten Fenstern. Das Fachwort für Gefängnis heißt Justizvollzugsanstalt, abgekürzt: JVA. Es gibt Gefängnisse für Männer, für Frauen und für Jugendliche. Manche sind alte Kästen, manche moderne Bauten. Aber immer haben sie Gitter vor den Fenstern, und der Besuch ist nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Jugendliche im Knast bekommen tagsüber Schulunterricht oder machen eine Berufsausbildung. Nachts werden sie in ihre Zelle eingeschlossen.
Natalie, Ulrika, Tatjana, David, Johann, Majuran und Lennart aus einer 5. Klasse konnten einen Jugendknast besuchen. Was sie bei ihrem Besuch erfahren haben, haben sie in einem Zeitungsartikel beschrieben, den du hier lesen kannst.
© jugendstrafanstalt-berlin
Einheitskleidung, ein bis zweimal pro Woche duschen, kein Computer und kein Handy -
Leben auf zehn Quadratmetern: Das ist der knallharte Alltag im Jugendknast von Iserlohn-
Drüpplingsen.
Während sich nicht straffällig gewordene Jugendliche zwischen 14 und 23 Jahren in Discos und Sportvereinen vergnügen können, sitzen
jugendliche Straftäter in ihren zwei Mal fünf Meter großen Zellen, deren Türen von innen keine Klinken haben.
Von den 280 einsitzenden Jugendlichen sind 200 Gefangene in Einzelzellen untergebracht. Es gibt jedoch auch Zellen (30 qm groß), in denen drei bis vier junge Männer ihre Strafe absitzen.
Die jugendlichen Insassen des Iserlohn-
Drüpplingser-
Jugendknastes wurden wegen Diebstahls, schwerer Körperverletzung, Drogenmissbrauchs bis hin zum Mord verurteilt. Dafür müssen sie zwischen sechs Monaten und zehn Jahren im Jugendvollzug bleiben. "In Iserlohn sind nur männliche Jugendliche untergebracht” berichtet Klaus Knott, ein Lehrer der Jugendvollzugsanstalt Iserlohn. "Früher sind viele der jungen Männer nicht gerne in die Schule gegangen”, weiß Knott, der seit 24 Jahren in der JVA Iserlohn als Lehrer tätig ist, zu berichten. "Jetzt freuen sich die meisten, wenn sie am Unterricht teilnehmen können, um dort eine Chance auf eine Ausbildung und einen späteren Beruf zu erhalten. Außerdem bietet die Schule im sonst eher langweiligen Alltag der jungen Menschen eine willkommene Abwechslung.”
© jugendstrafanstalt-berlin
Sehr beeindruckend ist, dass die Häftlinge kein Kaugummi kauen dürfen, da sie sonst die Türschlosser und die
Spione an den Zellentüren damit zukleben würden. "Um ein Poster aufzuhängen, benutzen die Gefangenen Zahnpasta,” erzählt Herr Knott. "Heftzwecken wären viel zu gefährlich.” Dementsprechend sind die Zellenwände oft durch die Zahnpastareste verschmiert.
Einmal in zwei Wochen dürfen die jungen Straftäter für eine Stunde Besuch empfangen. Wenn einer Lust auf Schokolade oder andere Sachen hat, müssen sie dies von ihrem
Lohn bezahlen. Sie können einmal in der Woche etwas bestellen. Alkohol ist natürlich nicht erlaubt.
Uns hat der Bericht von dem Lehrer Herrn Knott über das Leben im Jugendknast sehr beeindruckt. Es ist wohl besser, wenn man keinen solchen Mist baut, dass man dafür in den Jugendknast wandert. Das Leben außerhalb des Gefängnisses ist dafür viel zu schön.
Quelle: ZEUS – Zeitung in Unterricht und SchuleWortlaut von Artikel 37Die Vertragsstaaten stellen sicher,
- daß kein Kind der Folter Oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden:
- daß keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden;
- daß jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. Insbesondere ist jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, von Erwachsenen zu trennen, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird; jedes Kind hat das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen;
- daß jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer ,anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren.
Was dieses Recht bedeutetKein Mensch darf gefoltert, grausam bestraft oder erniedrigend behandelt werden – egal, was er getan hat. Was für Erwachsene gilt, trifft auf Kinder natürlich auch zu. Keiner darf sie zum Beispiel durch Folter, Schläge oder Drohungen zwingen, eine Schuld anzuerkennen oder andere zu verraten.
Darüberhinaus darf kein Kind zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt oder gar mit dem Tode bestraft werden. Ohne hinreichenden Verdacht darf auch kein Kind ins Gefängnis gesteckt werden. Und wenn ein Kind im Gefängnis gelandet ist, muss es dort anständig und wie ein Kind behandelt werden, nicht wie ein erwachsener Straftäter. Außerdem muss ihm ein
Rechtsanwalt oder eine andere Vertrauensperson an die Seite gestellt werden, der sich für ihn einsetzen kann.
Links"Knastkinder" heißt ein Theaterstück, das bei einem
Wettbewerb entstanden ist. Darin geht es um einen 13-
jährigen deutschen Jungen, der sich im Urlaub aus dem Hotel schleicht, sich in der fremden Stadt verirrt, ausgeraubt wird und schließlich im Gefängnis landet Vielleicht will eure Schul-
Theatergruppe das Stück aufführen? Hier
www.tatort-verein.org kann man es bestellen. Es gibt dazu auch ein Begleitheft mit vielen Fallgeschichten über Kinder, die im Gefängnis landen:
www.preda.orgTime4TeenHier kannst du dir angucken, welche Folgen eine Prügelei auf dem Schulhof haben kann. Die Foto-
Geschichte ist von der
Polizei ins Netz gestellt worden. Du kannst dich dort auch informieren, wer bei einem Gerichtsverfahren wofür zuständig ist und kannst testen, ob du ein guter Zeuge bist.
www.berlin.deAuf dieser Seite informiert die Berliner Jugendstrafanstalt über das Leben hinter ihren Mauern. Dort erfährst du, welche Ausbildungsmöglichkeiten Jugendliche im Knast haben, wie viel sie verdienen und wie ihr Tagesablauf geregelt ist.