In
Deutschland gibt es kein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing. Wohl aber
Gesetze, die die Rechte der
Bürger schützen und auch Fälle von
Mobbing betreffen.
Aber auch ohne eigenes Gesetz ist niemand den Gemeinheiten von Cybermobbern schutzlos ausgeliefert. Wer glaubt, im Internet könne man machen, was man wolle, der irrt sich. Die Gesetze, die im echten Leben gelten, gelten selbstverständlich auch für das virtuelle Leben: Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede, Drohung, Erpressung, Nötigung und jede Verletzung des Persönlichkeitsrechts können verfolgt und geahndet werden.
Recht auf Schutz der PersönlichkeitWer in einem Forum oder einem Chat schreibt, eine Klassenkameradin sei bescheuert und völlig zu Recht ein Opfer, kann Ärger bekommen, wenn die Betroffene das bei der
Polizei anzeigt. Denn die Polizei kann mit Hilfe der Anbieter von Chats oder Foren die IP-
Adresse des Computers der Mobber erfahren und darüber die Täter ermitteln. Wer sich dann auf sein
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung beruft, kann schlechte Karten haben. Denn dieses Recht hört genau da auf, wo die
Freiheit des anderen beginnt. Dem Recht auf freie Meinungsäußerung steht etwa das Recht auf den Schutz seiner Persönlichkeit und seines höchstpersönlichen Lebensbereichs entgegen. Wird es verletzt, muss sich der Betroffene das nicht gefallen lassen.
Übrigens: In
Großbritannien ist im August 2009 zum ersten Mal eine Jugendliche wegen Cybermobbings verurteilt worden!
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"Kleine Gesetzeskunde".