Koalitionsvertrag

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Koalitionsvertrag, den SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geschlossen haben.
Nach der Bundestagswahl haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dazu entschlossen, miteinander eine Regierung zu bilden. Man spricht von "Ampel-Koalition". Diese Parteien haben miteinander einen Koalitionsvertrag ausgehandelt. Darin steht, welche Pläne sie für eine gemeinsame Regierung haben. Bis zur Wahl des neuen Bundeskanzlers und der Ernennung der neuen Ministerinnen und Minister bleibt die bisherige Regierung im Amt. Sie ist die "geschäftsführende Bundesregierung".
Wahl des Bundeskanzlers
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag gewählt. So steht es im Grundgesetz. Der aktuelle Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schlägt eine Person vor, die mit einer Mehrheit im Bundestag rechnen kann. Das wird Olaf Scholz, SPD, sein. Die zukünftigen Regierungsparteien haben das beschlossen. Die SPD hatte bei der Bundestagswahl die meisten Stimmen erhalten und ist die größte Partei der Koalition. Die Abgeordneten im Bundestag wählen den Bundeskanzler in geheimer Wahl.
Die neue Bundesregierung
Der Bundeskanzler ist der Chef der neuen Regierung. Er bestimmt die Bundesminister/innen. Der Bundespräsident ernennt die Bundesminister/innen. Der Bundeskanzler und die Bundesminister/innen bilden gemeinsam die Bundesregierung.
Opposition
Die Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind, bilden die Opposition. Die Opposition hat in der Demokratie eine wichtige Aufgabe: Sie kontrolliert die Regierung und sorgt dafür, dass die Stimmen der Minderheit im Parlament zu Wort kommen. Die Opposition hat festgeschriebene Rechte im Parlament.