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Donnerstag, 23. Mai
Verkündung des Grundgesetzes, 1949

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Ein kleines Büchlein mit ganz viel Inhalt: Unser Grundgesetz.

Ein kleines Büchlein mit ganz viel Inhalt: Unser Grundgesetz.

Heute vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Es ist unsere Verfassung.

Wer hat das Grundgesetz geschrieben?
Die Versammlung, die das Grundgesetz vorbereitet hatte, hieß Parlamentarischer Rat. 61 Männer und vier Frauen gehörten zu dem Parlamentarischen Rat.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am  23. Mai 1949 in Bonn unterzeichnet.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 in Bonn unterzeichnet.

Wichtige Grundsätze für das Zusammenleben der Menschen

Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Alle haben sich daran zu halten: die Regierung, die Gerichte, alle Behörden und alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Kein Gesetz darf dem Grundgesetz widersprechen.

Zwei besondere Grundsätze

Für immer gültig sind die Grundsätze, die in Artikel 1 und 20 stehen. Artikel 1 garantiert die Menschenrechte und legt fest, dass die Grundrechte immer gelten. In Artikel 20 steht, dass unser Staat eine Demokratie, ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat ist.

Welche Regeln stehen im Grundgesetz?

"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes.

In weiteren Artikeln heißt es unter anderem:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz verankert ist, haben wir vor allem Elisabeth Selbert zu verdanken, einer der vier Frauen, die im Parlamentarischen Rat mitgearbeitet haben.

Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel waren die Frauen im Parlamentarischen Rat. Sie gelten heute als "Mütter des Grundgesetzes".

Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel waren die Frauen im Parlamentarischen Rat. Sie gelten heute als "Mütter des Grundgesetzes".



Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Dieser sogenannte "Gleichheitsgrundsatz" steht in Artikel 3.

Insgesamt stehen im Grundgesetz 146 Regeln. Mit der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes gründete sich auch die Bundesrepublik Deutschland.

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