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Lexikon

Budgetrecht

von
Das Finanzministerium des Bundes in Berlin ist zuständig für die Staatsfinanzen.

Das Finanzministerium verwaltet das Budget, über das das Parlament entschieden hat.

Recht des Parlaments

Das Geld, das dem Staat zur Verfügung steht, bezeichnet man als Budget. Der Ausdruck stammt aus der englischen und französischen Sprache und bedeutete ursprünglich „Tasche“ oder auch „Geldsack“. Wer entscheidet aber darüber, wofür das Geld des Staates ausgegeben wird? In Deutschland haben nur die Parlamente dieses Recht. Das ist das sogenannte Budgetrecht. Nur der Bundestag oder die Landesparlamente dürfen darüber entscheiden, wie die Steuergelder und sonstige Einnahmen verwendet werden.

Haushaltsplan

Die Bundesregierung ebenso wie die Landesregierungen stellen jedes Jahr einen Haushaltsplan auf. Der Haushaltsplan listet auf, welche Einnahmen der Staat erwartet und welche Ausgaben er plant. Das Parlament muss diesem Haushaltsplan zustimmen, damit er gültig werden kann. Bevor das Parlament einem Haushaltsplan zustimmt, gibt es eine ausgiebige Haushaltsdebatte.

Politische Mitgestaltung
Das Budgetrecht ist ein wichtiges Mittel für das Parlament, um politisch mitzugestalten. Das Parlament nimmt über diesen Weg Einfluss auf die Politik der Regierung.

Eure Fragen dazu...

Wir machen jetzt Osterferien. Ab 3. April könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen.
Wir wünschen euch frohe Ostern und senden euch viele Grüße aus der Lexikon-Redaktion von HanisauLand!