Wer wird regieren?
Nach der Auszählung der Stimmen weiß man, wer die stärkste Partei im Parlament ist. Man kann ausrechnen, ob eine Partei ausreichend viele Abgeordnete hat, um alleine die Regierung zu bilden kann. Dazu müsste die Mehrheit der Abgeordneten einer Partei angehören. Meistens ist das nicht der Fall. Dann müssen mehrere Parteien beschließen, gemeinsam eine Regierung zu bilden. Meistens ist es die stärkste Partei, die sich einen Partner sucht.

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In Niedersachsen wurde 2017 ein Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU geschlossen.
Koalitionsverhandlungen
Wenn feststeht, dass mehrere Parteien an der Regierung beteiligt sein werden, sprechen die verschiedenen Parteien miteinander um festzustellen, wer gemeinsam eine Regierung bilden könnte. Sie diskutieren, welche politischen Ziele sie miteinander verwirklichen wollen. Sie überlegen sich, wie sie bei unterschiedlichen Meinungen Kompromisse finden können. Wenn sich zwei oder drei Parteien über ein gemeinsames Regierungsprogramm einigen, schließen sie ein Regierungsbündnis, eine "Koalition". Über ihre gemeinsamen Vorhaben schließen sie einen Vertrag, den sogenannten Koalitionsvertrag. Sie entscheiden, wer als Minister oder Ministerin der Regierung angehört.
Opposition
Die Parteien, die nicht in der Regierung sind, bilden die Opposition. Die Opposition hat in der Demokratie eine ganz wichtige Aufgabe: sie kontrolliert die Regierung und sorgt dafür, dass die Stimmen der Minderheit im Parlament zu Wort kommen. Die Opposition hat festgeschriebene Rechte in den Parlamenten.
Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin
Vor der Wahl des Bundeskanzlers spricht der Bundespräsident mit den Bundestagsfraktionen um festzustellen, welche Person für dieses wichtige Amt mit einer Mehrheit im Bundestag rechnen kann. Er schlägt dann eine Kandidatin oder einen Kandidatin für das Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin vor. Die Abgeordneten im Bundestag wählen in geheimer Wahl den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Bisher hat die Wahl meistens stattgefunden, wenn das neue Parlament zu seiner zweiten Sitzung zusammenkam.
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzler/in bestimmt die Bundesminister/innen. Der Bundespräsident ernennt die Bundesminister/innen. Der Bundeskanzler und die Bundesminister/innen bilden gemeinsam die Bundesregierung. Chef/in ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
Landesregierungen
Auch in den Bundesländern wird die Regierungschefin oder der Regierungschef vom jeweiligen Landtag gewählt. Sie oder er ernennt die Landesminister/-innen. Gemeinsam bilden Regierungschef/in und Minister/innen die Landesregierung.