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Schule

Erklärung zur Barrierefreiheit für HanisauLand.de

HanisauLand.de, das Onlineangebot für Kinder der Bundeszentrale für politische Bildung, versucht eine möglichst barrierearme Webseite zu sein, damit sie so viele Menschen wie möglich nutzen können.
Dabei setzt HanisauLand.de zwei Gesetze zu den Anforderungen der Barrierefreiheit um: das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Im Lexikon erklären wir, was barrierefrei und barrierearm bedeuten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen?

Nicht alle Inhalte oder Bereiche von HanisauLand.de sind barrierefrei. Diese Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung. Die Gesetze werden also nicht vollständig erfüllt.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Beispiele für Inhalte oder Bereiche, die derzeit nur eingeschränkt barrierefrei verfügbar sind:

  • Comics
  • Einige Spiele, wie zum Beispiel „Hippel“ oder „Ballontaxi“
  • Videos: Nicht zu allen Videos sind aktuell Untertitel und Audiodeskription verfügbar.
  • Audiodateien: Die Dateien werden nicht in einer Textfassung zur Verfügung gestellt.
  • Spezials "Europäische Union: Rundgang durch die Institutionen" und „Was heißt denn demokratisch?“
  • PDF-Dateien zum Download: Unser Angebot an barrierefreien PDF wird stets erweitert. Insbesondere ältere PDF können in noch nicht barrierefreien Fassungen verfügbar sein. Wir bemühen uns, diese zu ersetzen.
  • Interaktive Tafelbilder
  • Bilder und Illustrationen: Bilder werden mit Alternativtexten erstellt. Doch nicht alle entsprechen den gestellten Anforderungen. Wie bemühen uns, ungeeignete Alternativtexte nachträglich anzupassen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.09.2022 erstellt und zuletzt am 04.01.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zur Redaktion

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder uns Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit stellen? Bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular im Lehrkräftebereich.
Bitte beschreiben Sie die Barriere so genau wie möglich, damit wir wissen, welche Seite, welcher Inhalt oder welche Funktion nicht barrierefrei ist.
Ihre Rückmeldung hilft uns, HanisauLand.de zu verbessern. Vielen Dank!

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung keine Lösung für das Problem gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG soll zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes vermitteln und dabei helfen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.