Auszüge aus dem Grundgesetz auf einer Plexiglas-Wand am Spreeufer in Berlin
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Das Grundgesetz (es wird oft mit GG abgekürzt) ist die
Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland, wie unser Land offiziell heißt. Das Grundgesetz gibt es seit der Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949. In ihm stehen die allerwichtigsten "Spielregeln" für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Alle Behörden,
Gerichte, alle
Bürgerinnen und Bürger müssen sich daran halten. Kein
Gesetz, das in unserem Land gilt, darf dem Grundgesetz widersprechen. Damit ihr eine Vorstellung bekommt, was in unserer Verfassung steht, hier ein kurzes Zitat aus dem ersten Abschnitt des Grundgesetzes:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind
gleichberechtigt [...] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
was ist die Ewigkeitsklausel?
Antwort der Redaktion:
Hallo Saskia, die sogenannte Ewigkeitsklausel findest du in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes. Sie lautet: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der
Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Der erste Teil der Ewigkeitsklausel besagt, dass
Deutschland föderalistisch, also als
Bundesstaat mit
Bundesländern organisiert sein muss. Artikel 1 schützt die
Menschenwürde und damit auch die meisten anderen
Grund- und Menschenrechte. In Artikel 20 finden sich Aussagen über die rechtliche Grundordnung Deutschlands. Dazu gehört das Sozialstaatsprinzip, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.
All diese Bestimmungen müssen ewig gelten und dürfen niemals verändert werden, da sie die Grundlagen für ein freies und
demokratisches Miteinander sind.
Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes kannst du
hier nochmal im Wortlaut durchlesen.
Wieso heißt das Grundgesetz eigentlich Grundgesetz und nicht Verfassung oder Grundverfassung? Das wurde doch mal geändert oder?
Antwort der Redaktion:
Hallo Marcel, ursprünglich war das Grundgesetz als eine Art Übergangslösung gedacht. Artikel 146 GG besagt, dass das Grundgesetz nur so lange gilt, bis das deutsche
Volk in freier Entscheidung sich selbst eine
Verfassung gegeben hat. Allerdings hat sich das Grungesetz in der Praxis bewährt und wurde deshalb beibehalten. Das Grundgesetz findest du
hier.
Kann das Grundgesetz sich irgendwie ändern? Wenn ja, von wem, also wer macht das dann? Wir dann abgestimmt?
Antwort der Redaktion:
Hallo GInny, die
Abgeordneten können mit zwei Drittel
Mehrheit das Grundgesetz ändern -
aber nicht alle Artikel. So sind z.B. die
Grundrechte niemals aufhebbar. Lies mal Artikel 79 des Grundgesetzes. Den Text findest du auf der Seite www.bpb.de -
dort unter Publikationen -
Grundgesetz.