Beim Mehrheitswahlrecht wird derjenige gewählt, der die erforderliche
Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Beim Mehrheitswahlrecht kann immer nur einer gewinnen. Alle Stimmen, die nicht für den Sieger abgegeben wurden, werden nicht gezählt, fallen sozusagen unter den Tisch.
Dieses Mehrheitswahlrecht wird in manchen Ländern auch bei
Wahlen zum
Parlament angewandt. Dann gilt: Derjenige Kandidat oder diejenige
Kandidatin, welche die meisten Stimmen in ihrem
Wahlkreis bekommen hat, ist gewählt. Sie erhält auf diese Weise ein sogenanntes Direktmandat. Sie ist dann für eine gewisse Zeit Vertreterin ihres Wahlkreises im Parlament. Das
relative Mehrheitswahlrecht wird zum Beispiel bei den Parlamentswahlen in den
USA und in
Großbritannien, das absolute Mehrheitswahlrecht in
Frankreich und in
Australien angewandt. In
Deutschland gibt es bei den Wahlen zum
Deutschen Bundestag eine Mischung aus Mehrheitswahlrecht (bei der Wahl des Direktkandidaten) und
Verhältniswahlrecht (bei der Wahl einer
Partei über die
Landesliste / Reserveliste).
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid