Das Recht der freien Meinungsäußerung, und dazu gehört die Pressefreiheit, gehört in unserer
Demokratie zu den
Grundrechten. Es soll damit sichergestellt werden, dass alle
Bürgerinnen und Bürger frei ihre Meinung sagen und schreiben können und sich ihre Informationen beschaffen können, wo sie wollen. Grundsätzlich darf niemand den Journalisten und
Journalistinnen vorschreiben, was sie zu schreiben oder zu berichten haben. Durch bestimmte Vorschriften und
Gesetze wird die Pressefreiheit allerdings eingeschränkt. Es darf niemand beschädigt oder beleidigt werden, die persönliche Ehre der Menschen muss geachtet werden. Es darf auch nichts in
Zeitungen geschrieben oder im Fernsehen gezeigt werden, was dem
Jugendschutz widerspricht. Manche warnen davor, dass die Pressefreiheit in Gefahr sei, wenn einzelne Unternehmen zu viele Zeitungen oder Fernsehstationen kaufen. Damit könnte die Meinung im Lande zu sehr beeinflusst werden und vielleicht auch Druck auf die Journalisten ausgeübt werden. Solche "Pressekonzentration", wie das heißt, kann man in manchen Ländern, auch in
Deutschland beobachten. Hier gibt es das
Bundeskartellamt, das solche Vorgänge kontrolliert.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid