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Das lateinische Wort "insolvens" heißt auf Deutsch "nicht-
Nach der Anmeldung der Insolvenz wird in einem Verfahren versucht, die Ansprüche der Gläubiger gegenüber dem insolventen Betrieb zu befriedigen. Dazu stellt der Insolvenzverwalter einen Plan auf, in dem aufgelistet wird, welche Vermögenswerte, zum Beispiel Maschinen, Anlagen, Grundbesitz und so weiter (das Ganze nennt man Insolvenzmasse) zur Deckung der Schulden herangezogen werden können. Im besten Falle kann das Insolvenzverfahren die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wieder herstellen und die Produktion kann normal weiter gehen. Auch kann nach einem geordneten Insolvenzverfahren der Schuldner von den Restschulden befreit werden, so dass ein Neuanfang möglich ist. Das ganze Verfahren läuft nach dem Insolvenzrecht ab. Eine Verschleppung der Insolvenz, das heißt, eine Verschleierung der Zahlungsunfähigkeit gegenüber den Gläubigern, kann für die Verantwortlichen strafrechtliche Konsequenzen haben. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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