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Magisches Viereck Magistrat Mahnmal Majestät Mandat Manifest Manipulation Marktwirtschaft Massenvernichtungs- waffen Materialismus Mausoleum Maut Mediation Medien Mehrheitsprinzip Mehrheitswahlrecht Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer Meinungsforschung / Marktforschung Meinungsfreiheit Menschenrechte Menschenwürde Merkantilismus Migration Militär Militarismus Minderheit Mindestlohn Minister/in Ministerpräsident/in Mission Misstrauensvotum Mitbestimmung Mobbing Mobilmachung Monarchie Monopol Moral Moratorium Mündigkeit Mehrheitswahlrecht
Beim Mehrheitswahlrecht wird derjenige gewählt, der die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Beim Mehrheitswahlrecht kann immer nur einer gewinnen. Alle Stimmen, die nicht für den Sieger abgegeben wurden, werden nicht gezählt, fallen sozusagen unter den Tisch.
Dieses Mehrheitswahlrecht wird in manchen Ländern auch bei Wahlen zum Parlament angewandt. Dann gilt: Derjenige Kandidat oder diejenige Kandidatin, welche die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis bekommen hat, ist gewählt. Sie erhält auf diese Weise ein sogenanntes Direktmandat. Sie ist dann für eine gewisse Zeit Vertreterin ihres Wahlkreises im Parlament. Das relative Mehrheitswahlrecht wird zum Beispiel bei den Parlamentswahlen in den USA und in Großbritannien, das absolute Mehrheitswahlrecht in Frankreich und in Australien angewandt. In Deutschland gibt es bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag eine Mischung aus Mehrheitswahlrecht (bei der Wahl des Direktkandidaten) und Verhältniswahlrecht (bei der Wahl einer Partei über die Landesliste / Reserveliste). Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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