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Erklärung zur Barrierefreiheit für HanisauLand.de

HanisauLand.de versucht eine möglichst barrierearme Webseite zu sein, damit sie so viele Menschen wie möglich nutzen können.
Dabei setzt HanisauLand.de zwei Gesetze zu den Anforderungen der Barrierefreiheit um: das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Im Lexikon erklären wir dir, was barrierefrei und barrierearm bedeuten.

Ist HanisauLand.de ganz barrierefrei?

Nicht alle Inhalte oder Bereiche von HanisauLand.de sind barrierefrei. Die Gesetze werden also nicht vollständig erfüllt.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Folgende Inhalte oder Bereiche sind nichtvollständig barrierefrei:

  • Comics
  • Einige Spiele, wie zum Beispiel „Hippel“ oder „Ballontaxi“
  • Videos: Nicht zu allen Videos sind aktuell Untertitel und Audiodeskription verfügbar.
  • Audiodateien: Die Dateien werden nicht in einer Textfassung zur Verfügung gestellt.
  • Spezial "Europäische Union: Rundgang durch die Institutionen"
  • Spezial „Was heißt denn demokratisch?“: Zu den Videos sind aktuell keine Untertitel und Audiodeskription verfügbar.
  • Plakate-Tool
  • PDF-Dateien zum Download: Unser Angebot an barrierefreien PDF wird stets erweitert. Insbesondere ältere PDF können in noch nicht barrierefreien Fassungen verfügbar sein. Wir bemühen uns, diese zu ersetzen.
  • Interaktive Tafelbilder
  • Bilder: Bilder werden mit Alternativtexten erstellt. Doch nicht alle entsprechen den gestellten Anforderungen. Wie bemühen uns, ungeeignete Alternativtexte nachträglich anzupassen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.09.2022 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zur Redaktion

Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder uns Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit stellen? Bitte nutze dafür die HanisauLand-Post.
Bitte beschreibe die Barriere so genau wie möglich, damit wir wissen, welche Seite, welcher Inhalt oder welche Funktion nicht barrierefrei ist.
Deine Rückmeldung hilft uns, HanisauLand.de zu verbessern. Vielen Dank!

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach deiner Rückmeldung keine Lösung für das Problem gefunden wurde, können sich deine Eltern an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG soll zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes vermitteln und dabei helfen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden deine Eltern hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können deine Eltern die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.