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Spezial

Welche Regeln gelten für die Bundestagswahl?
3. Wer darf bei einer Bundestagswahl wählen?

Wählerinnen und Wähler stehen in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) vor einem Wahllokal in einer Schlange an.

Wählerinnen und Wähler stehen vor einem Wahllokal in einer Schlange an.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Auch Deutsche, die im Ausland leben, dürfen in der Regel mitwählen.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Im Wählerverzeichnis einer Gemeinde stehen alle Personen, die dort wahlberechtigt sind. Von der Gemeinde erhält jeder Wahlberechtigte vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Deutsche, die im Ausland leben, müssen die Aufnahme in ein Wählerverzeichnis rechtzeitig beantragen.

Die Schablone für Sehbehinderte für den Stimmzettel zur Bundestagswahl 2013

Die Schablone für Sehbehinderte für den Stimmzettel zur Bundestagswahl 2013

Menschen mit Behinderungen

Wer wegen einer Behinderung die Stimme nicht alleine abgeben kann, kann Unterstützung beim Wahlvorgang bekommen. Auch eine Begleitung in die Wahlkabine ist möglich. Die Wahlentscheidung darf aber nur von der wahlberechtigten Person selbst getroffen werden. Die helfende Person darf nur beim Schreiben oder Falten des Stimmzettels helfen.
Für blinde oder sehbehinderte Menschen gibt es Stimmzettelschablonen. Sie werden in den Bundesländern von den Landeswahlleitern hergestellt und vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband verteilt.

Menschen im Gefängnis

Auch Menschen im Gefängnis dürfen in der Regel an der Wahl teilnehmen. Dazu wird im Gefängnis entweder ein Sonderwahlbezirk eingerichtet oder die Gefangenen wählen per Briefwahl.

Briefwahl

Menschen, die am Wahltag verreist sind oder aus anderen Gründen nicht zum Wahllokal gehen können, können trotzdem wählen. Sie beantragen beim Wahlamt, dass ihnen die Wahlunterlagen vor dem Wahltag zugesendet werden oder holen sie dort selber ab. Das ist die sogenannte Briefwahl. Die Unterlagen zur Briefwahl enthalten den Stimmzettel, mit dem gewählt wird. Dieser muss in einem verschlossenen Umschlag an das Wahlamt zurückgeschickt oder zum Wahlamt gebracht werden. Der Umschlag muss vor Schließung der Wahllokale im Wahlamt sein.


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