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Unterrichtsmaterial

Unterrichtseinheit: Grundrechte

Artikel 1 des Grundgesetzes

Artikel 1 des Grundgesetzes

Beispiel Arbeitsblatt aus der Unterrichtseinheit Grundrechte



Klassenstufe: Klassen 3/4 und 5/6
Fächer: Sachunterricht, Religion, Ethik, fachübergreifend und fächerverbindend
Material: Lehrerinformationen, Arbeitsblätter

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Hintergrund

Grundrechte
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und bildet die Rechts- und Werteordnung unseres Zusammenlebens. Am Anfang des Grundgesetzes stehen die Grundrechte als oberstes Leitprinzip. Geprägt von den Erfahrungen des Dritten Reichs und der Weimarer Republik sollen diese Grundrechte den Bürgerinnen und Bürgern ein Leben in Würde und Selbstachtung, frei von staatlicher Willkür garantieren. Sie verpflichten den Staat und alle staatlichen Gewalten zur Wahrung und zum Schutz dieser unverletzlichen und unveräußerlichen Freiheits- und Gleichheitsrechte.

Kompetenzen
Auch Kinder und Jugendliche erleben in ihrem Alltag Konflikte und bekommen Regeln auferlegt, an die sie sich halten sollen. In einer Auseinandersetzung mit den Grundrechten erfahren sie, auf welcher Grundlage Konflikte ausgetragen werden können, und worauf sich die Regeln ihres Zusammenlebens stützen können.

Die Schülerinnen und Schüler

  • erarbeiten den Begriff „Religionsfreiheit“.
  • arbeiten aus einer Geschichte heraus, warum Meinungsfreiheit wichtig ist.
  • setzen sich mit unterschiedelichen Glaubensvorstellungen in ihrer Klasse auseinander.
  • sammeln Gründe, warum eine Vielfalt an Interessen gut ist.
  • vergleichen die Rollenverteilung von Frau und Mann in einer Geschichte.
  • reflektieren eigene und erlebte Erfahrungen mit Ungleichbehandlung.
  • stellen in einem Rollenspiel Interessenskonflikte nach und suchen nach Lösungen.
  • interviewen Familienmitglieder zur Gleichberechtigung.
  • beurteilen, welche Aussagen durch die Meinungsfreiheit geschützt sind und welche nicht.