Donnerstag, 18. Juli 2019
Staatliche Unterstützung für Familien
Deine Eltern bekommen vom
Staat Geld, das sie für dich und deine Geschwister (falls du welche hast) verwenden sollen. Damit sollen sie euch zum Beispiel eine gute
Bildung ermöglichen.
Ein Symbolbild: Ein Hundert-Euro-Schein mit der Illustration einer Familie
© picture alliance / Eibner-Pressefoto
Idee aus der Nazi-Zeit
Kindergeld gibt es in
Deutschland seit der Zeit des
Nationalsozialismus. Damals hieß es aber nicht Kindergeld, sondern "Kinderbeihilfe" und war nur für "arische" Familien vorgesehen. Ab 1936 bekamen Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem sehr geringen Einkommen und mehr als fünf Kindern eine monatliche Kinderbeihilfe, von 1938 an bereits ab dem dritten Kind.
Ab dem zweiten Kind seit 1961
Am 18. Juli 1961 wurde ein neues
Gesetz verabschiedet, das veranlasste, dass auch schon Familien mit zwei Kindern Geld erhielten, wenn sie nur über ein geringes Jahreseinkommen verfügten. Außerdem wurden die Kindergeldkassen eingerichtet, die für die Auszahlung zuständig waren.
Heute für jedes Kind
Das Kindergeld gibt es immer noch, und zwar für alle Kinder. Zurzeit beträgt das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind je 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und ab dem vierten Kind für jedes weitere Kind 219 Euro. Grundsätzlich zahlt der Staat Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr der Kinder. Die Zahlungen sind unabhängig davon, ob die Kinder noch zur Schule gehen, eine Lehre machen oder selbst Geld verdienen. Wenn die Kinder nach dem 18. Lebensjahr noch in der Ausbildung sind, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt. Es wird nicht mehr gezahlt, wenn Kinder mehr als eine bestimmte Summe im Jahr verdienen (seit 2010 beträgt diese Grenze 8004 Euro pro Jahr). Wenn Kinder wegen einer
Behinderung nicht in der Lage sind, jemals ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, wird das Kindergeld ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.