Das JugendschutzgesetzDer
Staat muss darauf achten, dass "Filme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" nicht für diese Altersgruppe freigegeben werden. So steht es im
Jugendschutzgesetz, Diese Regeln gelten übrigens auch für Filme auf DVD.
Freiwillige Selbstkontrolle (FSK)In
Deutschland haben die Unternehmen, die Filme herstellen und verkaufen, eine Prüfstelle eingerichtet. Das ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, abgekürzt FSK. Dort arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen
gesellschaftlichen Bereichen sowie Vertreter/innen von staatlichen Behörden. Sie prüfen, wie die Filme aufgebaut sind, welche inhaltlichen Schwerpunkte und filmische Gestaltungsmittel sie haben. Dann wird die Frage diskutiert, welche Wirkung die Filme auf Kinder und Jugendliche haben können. Danach wird entschieden, welche Altersfreigabe die Filme erhalten.